Konkret geht es hier um jenen Fall in Salzburg, bei dem ein verurteilter Vergewaltiger die Fußfessel erhalten sollte und das Opfer sich schließlich an Justizministerin Beatrix Karl wandte (siehe Infobox). Obwohl die junge Frau in einem Brief darum flehte, den Antrag ihres Peinigers abzulehnen, heißt es aus dem Ministerium nur: "Es ist verfassungsrechtlich nicht möglich, Tätergruppen bei Fußfesseln auszunehmen."
Der VfGH-Präsident und Jus-Professor an der Uni Graz sieht das anders. Holzinger: "Es gibt eine gesetzliche Regelung, unter welchen Voraussetzungen der sogenannte elektronisch überwachte Hausarrest zulässig ist. Diese Regelung muss man so gestalten, dass es in Fällen wie diesen ausgeschlossen ist, dass der betroffene Rechtsbrecher in den 'Genuss' einer Fußfessel kommt." Dies könne man durch einfache gesetzliche Maßnahmen erreichen, eine Verfassungsänderung, wie sie etwa von BZÖ und FPÖ gefordert worden war, sei nicht notwendig. Sollte die jetzige Regelung als zu wenig streng erachtet werden, liege es daher am Gesetzesgeber, sie zu reparieren, erklärte Holzinger.
Holzinger "aus heutiger Sicht" für die Wehrpflicht
Auch zum Thema Wehrpflicht oder Berufsheer wurde der Verfassungsexperte befragt. Er sei "aus heutiger Sicht" für die Beibehaltung der Wehrpflicht, so Holzinger. "Es gibt aber auch gute Argumente, die für ein Berufsheer sprechen", räumte er ein. Aus demokratie- und gesellschaftspolitischen Überlegungen halte er es aber trotz der Frustrationen, die auch er selbst beim Heer erlebt habe, für gut, wenn junge Männer einige Zeit eine Leistung für den Staat erbringen. Wie auch immer die Volksbefragung, deren Durchführung er trotz der "kuriosen Entstehungsgeschichte" gut findet, ausgeht, "man muss es so machen, dass es Hand und Fuß hat".
Die Neutralität sei aus verfassungsrechtlicher Sicht von der Heeresform unabhängig, auch bei einer Verpflichtung zum Sozialdienst glaubt er nicht an verfassungsrechtliche Probleme. Es sei aber Aufgabe der Politik, das zu regeln. Als Vorbild für die Organisation des Heeres nannte Holzinger die Schweiz. Sie habe die "zweckmäßigste Form" gefunden, die Wehrpflicht in einem neutralen Staat zu organisieren.
"Sehr, sehr enttäuscht" von U-Ausschuss
Über die jüngsten Entwicklungen im parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss - seit über einer Woche herrscht Stillstand, der Ausschuss steht auf der Kippe - zeigte sich Holzinger "sehr, sehr enttäuscht". Er forderte, dass die Arbeit fortgesetzt und abgeschlossen werde, denn der Ausschuss habe "im Sinne eines Reinigungsprozesses" viel geleistet und in der Bevölkerung eine Erwartungshaltung geweckt. "Wenn das jetzt so endet, dass das abgedreht wird", so der Präsident, wäre die Frustration bei den Menschen umso größer.
Der VfGH-Präsident plädiert zudem für mehr direkte Demokratie. Eine Reform des demokratischen Systems in Österreich sei "hoch an der Zeit", meinte er. Zum einen wünscht er sich ein neues Wahlrecht mit stärkerem Persönlichkeitswahlrecht, zum anderen ein Mehr an Mitspracherecht für die Bevölkerung, allerdings nur bei grundlegenden Fragen. "Wir sollten auch in Österreich mehr direkte Demokratie wagen", bekundete Holzinger, wie das im Einzelnen ausgestaltet werde, "ist aber nicht mein Thema".
Er halte aber "überhaupt nichts davon", die mittelbare parlamentarische Demokratie gegen die direkte Demokratie auszuspielen. Die Implementierung von Online-Sammelsystemen hält Holzinger, generell Gegner des E-Votings, für verfassungsrechtlich "durchaus machbar", die Frage sei aber die politische Zweckmäßigkeit.
Politiker und Co. "müssen genug Anstand haben"
Zum Thema Amtsverlust betonte der Jurist, dass jemand, der eine öffentliche Funktion ausübt, "über jeden Verdacht erhaben" sein und über genug Anstand verfügen müsse. Ein Rücktritt müsse zum "frühestmöglichen Zeitpunkt" erfolgen, plädierte er für "ganz strenge Maßstäbe". Er selbst würde als VfGH-Präsident sein Amt bereits zurücklegen, würde er alkoholisiert am Steuer erwischt, denn das wäre "untragbar". Schon bei einer Anklage sollte man sich jedenfalls "sehr überlegen, ob einer zurücktritt". Die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts begrüßte er jedenfalls.
Kein Verständnis zeigte Holzinger für das Verhalten der Kärntner Freiheitlichen, die einen Neuwahlbeschluss im Landtag seit Wochen durch regelmäßiges Verlassen der Sitzung verhindern. Mit dem Amt übernehme man eine Verpflichtung, und als Landtagsabgeordneter sollte man von Beginn bis zum Schluss einer Sitzung anwesend sein, ständiges Ausziehen sei "nicht Sinn der Sache" und auch nicht gerade ein Zeichen von Stärke.
Prüfung von EU-Verträgen im Nachhinein "zweckmäßig"
Derzeit läuft in Deutschland ein umstrittenes Prüfverfahren für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Im Gegensatz zu Deutschland ist eine derartige Prüfung von EU-Verträgen erst nach deren Inkrafttreten möglich. Diese "Kontrolle im Nachhinein" anzuwenden, findet der VfGH-Präsident "im Prinzip sehr gut". Grundsätzlich hielte er es aber für "zweckmäßig", dem VfGH die Möglichkeit zu geben, bei Entscheidungen im EU-Kontext eine "Vorab-Kontrolle" zuzulassen, sagte er.
Denn die derzeitige rechtliche Grundlage könnte die österreichischen Staatsorgane - abgesehen von allen "politischen Konsequenzen" - in eine "juristische ziemlich delikate" Situation bringen, erklärte Holzinger. Sollte der Verfassungsgerichtshof im Nachhinein entscheiden, dass der Abschluss des ESM oder des Fiskalpaktes in Österreich nicht verfassungskonform sei, müsste sich die Regierung "entweder über die Verfassung hinwegsetzen" oder "nachverhandlen", so der VfGH-Chef. Für die Regierung sei dies eine "äußerst schwierige Situation".
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