Senioren klagten
Schweiz wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt
Das Europäische Menschenrechtsgericht (EGMR) hat in einem wegweisenden Urteil die Schweiz wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt. 17 Richter gaben einer Gruppe Senioren recht, die der Regierung vorgeworfen hatten, nicht genug für den Klimaschutz zu unternehmen.
Vier Seniorinnen sowie der Verein „KlimaSeniorinnen Schweiz“ hatten geklagt. Das Land verletze Artikel 8 („Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“) der europäischen Menschenrechtskonvention, hielten die Richter mit 16 zu einer Stimme fest.
Die Schweizer Behörden hätten es versäumt, rechtzeitig und angemessen auf den Klimawandel zu reagieren, heißt es in einer Aussendung des EGMR. Zudem hätten die Klägerinnen nicht ausreichend die Möglichkeit gehabt, vor nationalen Gerichten zu klagen.
Amherd: „Mich interessiert die Begründung“
Die Schweizer Bundespräsidentin Viola Amherd äußerte sich in einer ersten Reaktion überrascht von dem EGMR-Urteil. „Mich interessiert die Begründung“, sagte sie bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen in Wien.
Der Schweiz seien nämlich Nachhaltigkeit, Biodiversität und das Nettonullziel „sehr wichtig“. Daher sei sie gespannt, die Details des Urteils zu lesen, und werde danach eine Stellungnahme abgeben.
Greenpeace erfreut: „Wichtiger Schritt!“
„Das Gericht hat die Bedrohung der Menschenrechte durch die Klimakrise erkannt und sagt, dass die Schweizer Gerichte sich nicht genug damit beschäftigt haben“, freut sich Greenpeace Österreich. „Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf für mehr Klimaschutz in Europa.“
Die Straßburger Urteile könnten nach Ansicht von Experten im Vorfeld der Entscheidungen ein Wendepunkt im Kampf gegen den Klimawandel sein. Denn durch die Urteile könnten Regierungen zu einer ehrgeizigeren Klimapolitik gezwungen werden.
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