Prozess in Feldkirch

Schrotthändler doch kein Großbetrüger

Gericht
05.04.2024 07:55
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein 34-jähriger Rumäne ist am Landesgericht Feldkirch vom Schöffensenat vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen worden. Die Suppe war Ende für einen Schuldspruch einfach zu dünn. 

Da Staatsanwalt Manfred Melchammer keine Erklärung abgegeben hat, ist das Urteil zwar noch nicht rechtskräftig, dennoch geht Verteidiger Nicolas Stieger davon aus, dass der für seinen Mandanten errungene Freispruch hält. „Die Beweisergebnisse haben für einen Schuldspruch bei weitem nicht ausgereicht“, so die erste Reaktion Stiegers nach der Verhandlung in Feldkirch.

Unternehmer um 238.000 Euro betrogen?
Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen einen 34-jährigen Rumänen wegen schweren Betrugs erhoben. Der Schrotthändler hätte einem anderen Händler in Deutschland vorgegaukelt, ein zahlungswilliger Kunde zu sein, und soll auf diese Weise den Unternehmer letztlich um satte 238.000 Euro betrogen haben. Konkret geht es um zwei Lieferungen mit mehreren Tonnen Kupfer, die der Angeklagte nicht bezahlt haben soll.

Zitat Icon

Für mich kam der Freispruch nicht sonderlich überraschend. Denn Fakt ist nun einmal, dass die Beweisergebnisse für einen Schuldspruch bei weitem nicht ausgereicht haben.

Rechtsanwalt Nicolas Stieger

Dieser erklärt sich für nicht schuldig und stellt dem Schöffensenat seine Sicht der Dinge dar: So habe der Verkäufer ihm damals versichert, dass in den Containern 90 Prozent Kupfergehalt seien. Tatsächlich seien es aber nur 70 bis 80 Prozent gewesen. „Ich habe dann den Verkäufer angerufen und gesagt, dass für mich dadurch ein Verlust von 150.000 Euro entstanden sei. Der hat dann gemeint, dass wir da schon zusammenkommen würden und ich ihm Granulat liefern soll.“  Kurz darauf habe der deutsche Händler ihm dann 15 Tonnen mit Kabeltrommeln geliefert.

Mit Ansprüchen auf Zivilrechtsweg verwiesen
Zwar kann sich der nun als Zeuge geladene ehemalige Verkäufer nicht mehr an die mündliche Abmachung mit dem Angeklagten in Bezug auf eine Gegenverrechnung erinnern, für den Senat steht am Ende der Verhandlung aber trotzdem fest, dass das Substrat für einen Schuldspruch im Sinne der Anklage doch ein wenig zu dünn ist. Der Privatbeteiligte wurde mit seinen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

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