AK-Service-Tipp

Gewusst wie: Worauf achten beim Ferialjob?

Steiermark
03.04.2024 05:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Viele junge Steirerinnen und Steirer haben schon ihren Ferialjob für die Sommerferien in der Tasche. Doch gerade beim ersten Job wissen viele Arbeitnehmer noch nicht über ihre Rechte Bescheid. Arbeiterkammer-Expertin Linda Handl erklärt die wichtigsten Punkte.

Viele Schülerinnen und Schüler gehen im Sommer einem Ferialjob nach. Voraussetzung ist die Erfüllung der Schulpflicht und die Vollendung des 15. Lebensjahres. Bei einem Ferialjob ist man voll in den Arbeitsprozess eingegliedert, das bedeutet, man ist zur Arbeitsleistung verpflichtet und an Arbeitszeiten gebunden. Somit liegen Kriterien eines Arbeitsverhältnisses vor, das dementsprechend entlohnt werden muss.

Andere Pausenregelung für Minderjährige
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Für Minderjährige besteht ein täglicher Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, sofern die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als viereinhalb Stunden beträgt. Die Höhe der Entlohnung ist im Kollektivvertrag geregelt.

Gibt es für eine Branche keinen, muss das ortsübliche Entgelt, sprich Gehalt oder Lohn bezahlt werden. Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Es ist wichtig, genaue Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, um diese genau überprüfen zu können. Zudem besteht ein Urlaubsanspruch, der bei Nichtverbrauch am Ende des Ferialjobs ausbezahlt werden muss.

„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.

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