Prozess in Feldkirch

Angeklagter hatte ein teures Hobby: Graffiti

Vorarlberg
03.04.2024 06:22

Ein Unterländer „verschönerte“ zahlreiche Fassaden durch illegale Sprayaktionen. Zahltag gab es schließlich am Dienstag im Prozess am Landesgericht Feldkirch. 

Träume im Kopf und nichts in der Birne. So könnte man die Nacht- und Nebelaktionen des 38-jährigen Angeklagten zusammenfassen. Denn die illegalen Sprayangriffe kommen den Hobbykünstler nun teuer zu stehen.

Der bislang Unbescholtene hatte von Anfang Jänner bis Ende Juli des vergangenen Jahres in der Marktgemeinde Wolfurt zahlreiche Wände und Fassaden besprüht und so einen Schaden von rund 26.500 Euro angerichtet. Weshalb er am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 2160 Euro verurteilt wurde.

Außerdem muss er den entstandenen Sachschaden innerhalb von zwei Wochen wiedergutmachen. Ein Unterfangen, aus dem der mit 40.000 Euro hoch Verschuldete nicht so leicht herauskommen könnte. Denn nach längerer Arbeitslosigkeit hat er erst seit gestern wieder einen Job. Was Richter Alexander Wehinger dem dreifachen Vater jedoch hoch anrechnet, ist die Tatsache, dass sich der 38-Jährige nicht vor der Verantwortung drückt und sich bereit erklärt, für den entstandenen Sachschaden aufzukommen.

Kommissar Zufall war am Werk
„Ich weiß, dass das, was ich gemacht habe, ein Scheiß war. Ich habe den Schaden angerichtet, also werde ich ihn wiedergutmachen.“ Im Zusammenhang mit den besprühten Hauswänden und Fassaden hatte es lange Zeit keine Hinweise auf die Täterschaft gegeben. Ein halbes Jahr nach der ersten „Malerei“ war es schließlich Kommissar Zufall, der den Unterländer auffliegen ließ. Just in dem Moment, als sich der 38-Jährige wieder an einer Fassade in Wolfurt zu schaffen machte, wurde er von einer Polizeistreife erwischt.

Frust als Motiv
Dank DNA-Abgleichs und Aufzeichnungen zweier Überwachungskameras konnten dem Hobbsprayer auch die anderen Taten zugeordnet werden. Auslöser für die Verewigungen an fremdem Eigentum sollen bei dem Unterländer die bevorstehende Scheidung und der Kindesentzug gewesen sein. Er habe dadurch seinen Frust loswerden wollen, so der Mann.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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