„Ohne Grund“ berührt

Erneut Aktivistin intim abgetastet – gewinnt Klage

Wien
02.04.2024 11:03

Erneut wurde ein Fall von Polizeiübergriffen vor dem Landesgericht Wien verhandelt: Eine Klimaaktivistin soll nach einem Protest in Polizeigewahrsam „ohne Grund“ von einer Polizistin im Intimbereich abgetastet worden sein. Die Handlung wurde vom Wiener Verwaltungsgericht als rechtswidrig beurteilt. 

Es ist bereits das dritte Mal, dass die Aktivisten der Letzten Generation ein Verfahren dieser Art gewonnen haben. Bei dem Opfer handelt es sich diesmal um die 25 Jahre alte Aktivistin Jelena Saf. Zu einem ähnlichen Vorfall kam es bereits im Mai vergangenen Jahres. Damals soll auch von Aktivistin Laila Fuisz (23) Vulva und Gesäß von einer Ordnungshüterin abgetastet worden sein. Auch sie hatte das Verfahren im Dezember gewonnen. 

Aktivistin musste Unterhose herunterziehen
Anwalt Clemens Lahner erklärte am Dienstag: „Das Verwaltungsgericht Wien hat sowohl den Befehl, auch die Unterhose herunterzuziehen bzw. das Abtasten durch die Unterhose hindurch für rechtswidrig erklärt, als auch, dass die Beamtin beim Verlassen dieses Raumes die Türe offenstehen lassen hat.“ Saf habe laut Anwalt nicht genügen Zeit gehabt, sich wieder anzuziehen, wodurch vorbeigehende Personen sie im unbekleideten Zustand sehen hätten können.

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Ich will mir gar nicht vorstellen, was Menschen in Gewahrsam passieren könnte, die sich so wie wir nicht wehren können

Aktivistin Jelena Saf

Jelena Saf über Erfolg wenig euphorisch
Die 25-Jährige kommentierte ihren Erfolg vor Gericht wenig euphorisch: „Unsere Proteste scheinen strukturelle Missstände im Umgang der Polizei mit Bürgern aufzudecken. Ich will mir gar nicht vorstellen, was Menschen in Gewahrsam passieren könnte, die sich so wie wir nicht wehren können.” Die junge Frau betonte, dass all diese erniedrigenden Maßnahmen der Polizei nicht nötig wären „wenn die Regierung endlich handelt und ein Grundrecht auf Klimaschutz in der Verfassung verankert, hören unsere Proteste sofort auf. Und damit auch diese unnötigen Festnahmen und Herabwürdigungen”.

Zu der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts fügt Anwalt Lahner hinzu: „Das Gesetz endet nicht an der Schwelle zum Polizeianhaltezentrum, sondern gilt auch für die Polizei”.

Superkleber in Unterwäsche vermutet
Bereits im September und im Dezember letzten Jahres stellte das Landesverwaltungsgericht in ähnlichen Fällen ebenfalls fest, dass solche polizeilichen Maßnahmen, wie z.B. Nacktuntersuchungen, rechtswidrig sind. Bevor Fuisz (23) im Dezember das Verfahren gewann, kam es zu einem ähnlichen Erfolg vor Gericht schon Ende Sommer.

Bei dem Opfer handelte es sich um einen 24-jährigen Aktivisten. Auch er wurde bei einer Demo im vergangenen Frühjahr dazu gezwungen, seine Unterhose auszuziehen. Die Polizei verteidigte sich damit, Superkleber in der Unterwäsche des Mannes vermutet zu haben.

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