„Ungeniert“ berührt

Aktivistin wurde intim abgetastet, gewinnt Klage

Wien
14.12.2023 13:56

Im Frühsommer des heurigen Jahres - exakt am 11. Mai - war die Aktivistin Laila Fuisz bei einem für Dutzende Autolenker nervenden Klimaprotest auf der Straße festgenommen worden. Was dann folgte, war ein für sie „traumatisches Erlebnis“. Denn eine junge Polizistin forderte die junge Frau auf, ihre Hose herunterzuziehen ...

„Ungeniert“ tastete die Ordnungshüterin Vulva und Gesäß ab. Gegen diesen Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit legte die 23-Jährige eine Maßnahmenbeschwerde ein.

Aktivistin Laila Fuisz bei einer Aktion auf der Straße in Wien
Aktivistin Laila Fuisz bei einer Aktion auf der Straße in Wien(Bild: Letzte Generation AT)

„Mir ist es wichtig, dass wir heute klären, ob es angesichts der drohenden Katastrophe wirklich verhältnismäßig ist, friedlich protestierende Menschen in entwürdigende Situationen zu bringen. Solche Situationen sind für uns belastend, aber für die Polizistinnen und Polizisten genauso“, begründet Fuisz ihr juristisches Vorgehen.

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Mir ist es wichtig, dass wir heute klären, ob es angesichts der drohenden Katastrophe wirklich verhältnismäßig ist, friedlich protestierende Menschen in entwürdigende Situationen zu bringen.

Aktivistin Laila Fuisz

Bereits im September hatte das Wiener Landesverwaltungsgericht geurteilt, dass Nacktuntersuchungen nach Protesten dieser Art nicht verhältnismäßig seien.

„Unterhose die Hüfte hinunterziehen“
Schon in der sogenannten Gegenschrift hatte die Landespolizeidirektion Wien zugegeben, Fuisz aufgefordert zu haben, „die Unterhose unter die Hüfte hinunterzuziehen“. Als diese sich weigerte, ihre Intimzone zu entblößen, sei es tatsächlich zu dem Eingriff gekommen. Die geladene Polizistin legte klar, dass alle Personen im Anhaltezentrum in der Rossauer Lände die Unterwäsche ausziehen müssten. Das stehe so in einer Dienstanweisung.

Ob damit auch explizit die Besichtigung des nackten Körpers erforderlich wäre, daran konnte sich die Beamtin nicht erinnern. Argumentation der Behörde zu einem früheren ähnlich gelagerten Fall: „Personen, die festgenommen worden sind, werden gemäß Paragraf 40 des Sicherheitspolizeigesetzes durchsucht, um zu gewährleisten, dass diese während deren Anhaltung weder ihre eigene körperliche Sicherheit noch die anderer gefährden.“

Auch wenn anzunehmen sei, die festgenommene Person plane einen Angriff gegen die öffentliche Sicherheit oder habe einen gefährlichen Gegenstand wie eine Waffe, könne durchsucht werden.

„Kein Grund, Menschenwürde zu missachten“
„Gewaltfreier Protest mag vielleicht lästig sein und kann zu einer Festnahme führen. Aber er ist kein Grund, die Menschenwürde zu missachten. Das Verwaltungsgericht ist jetzt unserem Argument gefolgt, dass der Befehl, sich völlig auszuziehen, oder das zwangsweise Abtasten des Intimbereiches ohne konkreten Grund rechtswidrig ist“, betonte Anwalt Clemens Lahner, der Fuisz vor Gericht vertreten hatte, schon zuvor und auch nach dem Ende der Verhandlung. Diese dauerte weit länger als jede bisher auf den Straßen stattgefundene Kleberei, nämlich ganze sechs Stunden bis in den Nachmittag hinein. Das Urteil der Richterin war dafür glasklar!

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Obwohl ich große Angst davor habe, noch mal in eine solche Situation zu kommen, gehe ich weiter in den Protest.

Aktivistin Laila Fuisz

Die nackte juristische Tatsache
Das Abtasten des Intimbereichs sei eindeutig rechtswidrig gewesen. „Obwohl ich große Angst davor habe, noch mal in eine solche Situation zu kommen, gehe ich weiter in den Protest. Ich mache das, weil ich nicht weiter zusehen werde, wie die Regierung unser aller Leben aufs Spiel setzt“, kommentierte Fuisz in einer ersten spontanen Reaktion das eben ergangene Urteil. Sie sei fest entschlossen, so lange friedlichen Widerstand zu leisten, bis mit der Umsetzung der Empfehlungen des Klimarats begonnen werde.

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