Mit einer Schere und einem Buttermesser raubten drei Jugendliche die Betreuerin einer Wohngemeinschaft der MA11 aus. Weil sie die Burschen an die Nachtruhe erinnerte, wurde ein 15-Jähriger wütend und fasste den Entschluss. Und das nur fünf Tage vor seinem ersten Prozess im Wiener Landesgericht ...
Schlechte Familienverhältnisse, falscher Freundeskreis, verstorbene und abwesende Elternteile – die drei Jugendlichen haben individuell schon mit einigem zu kämpfen gehabt. Der Erstangeklagte (15) musste nach dem Tod seiner Mutter in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht werden, sein 16-jähriger Freund war mehrmals im Spital und Krisenzentrum – über den Grund möchte er nicht reden.
Buttermesser und Schere als Messer
Genau wie der 14-jährige Dritte im Bunde, der über den Auslöser seiner, wie er sie nennt „problematischen Zeit“ nicht reden wollte. Jetzt sitzen sie alle zusammen mit gesenkten Köpfen im Wiener Landesgericht. Am 7. Februar trafen sich die Jugendlichen in der WG des 15-Jährigen, wollten gegen halb neun am Abend noch etwas kochen. Um zehn ist in dem betreuten Wohnheim Sperrstunde, erinnerte eine Sozialarbeiterin den Erstangeklagten.
Wir wollten vorher schon einen Raub machen. Aber wir hatten Angst davor.
15-jähriger Erstangeklagter
Da fasste er zusammen mit dem 14-Jährigen einen Entschluss: Die Betreuerin auszurauben. „Aus Wut?“, hakt Richterin Hahn nach – „Wir wollten vorher schon einen Raub machen. Aber wir hatten Angst davor“, gibt der 15-Jährige zu. Mit einer Schere und einem Buttermesser bewaffnet, suchten die drei das Büro der Frau auf. „Ich mach’ nichts, aber gib‘ mir das Geld“, sagte einer der Angeklagten, mit der Schere auf die Betreuerin gerichtet. Sie nahmen ihr auch das Handy weg.
Aus einer versperrten Kassette nahmen sie schließlich 2005 Euro, das Verpflegungsgeld der anderen WG-Jugendlichen. Bereits im Stiegenhaus wurden die drei gefasst. Schwerer Raub ist es trotzdem. Und das, nur wenige Tage vor dem ersten Prozess gegen den Erstangeklagten wegen eines Vorfalls mit einem Feuerlöscher in einem Krisenzentrum im 15. Bezirk. Für ihn setzt es deswegen elf Monate bedingt als Zusatzstrafe.
Verteidiger bleibt optimistisch
Der zweitangeklagte 16-Jährige fasst 6 Monate auf Bewährung aus. Er habe halt mitgemacht, sagt er vor der Richterin kleinlaut. Der Jüngste wird zu neun Monaten bedingt verurteilt. „Er hat mittlerweile wieder ein bisschen Ordnung in sein Leben gebracht“, ist sein Verteidiger Wolfgang Haas zuversichtlich, dass er die Mittelschule abschließen wird. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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