Weil er als 18-Jähriger ein halbes Jahr vor ihrem 14. Geburtstag Sex mit seiner damaligen Freundin hatte, ist ein Jugendlicher am Montag am Landesgericht rechtskräftig als Sexualstraftäter verurteilt worden. Obwohl der Sex einvernehmlich war – die 13-Jährige hatte ein dafür angemietetes Hotelzimmer bezahlt.
Der Jugendliche hatte das unmündige Mädchen über deren Onkel kennengelernt. Sie wurden ein Paar. Nach einigen Monaten habe er das Mädchen gefragt, „ob sie mit mir schlafen möchte. Das erste Mal hat sie Nein gesagt. Nach einer Weile hat sie dann doch Ja gesagt. Es war einvernehmlich“, schilderte der mittlerweile 19-Jährige einem Schöffensenat.
Um miteinander intim zu werden, mietete sich das junge Paar am 13. und am 15. Februar 2023 jeweils kurzfristig in einem Hotelzimmer ein. Das erste Mal übernahm die 13-Jährige die Rechnung, das zweite Mal teilten sich die beiden die Kosten.
Wusste nichts von Alter
Ihm sei bewusst, dass Sex mit Mädchen unter 14 verboten sei, betonte der Angeklagte. Er habe jedoch ihr wahres Alter nicht gekannt: „Ich habe ihr gesagt, ich bin 18 Jahre alt. Sie hat mir gesagt, dass sie 18 Jahre alt ist. Über Einzelheiten haben wir nicht gesprochen. Sie hat gesagt, dass sie noch zur Schule geht.“ Darauf zeigte die vorsitzende Richterin dem 19-Jährigen ein Foto des Mädchens, das Bestandteil des Ermittlungsakts war: „Und die ist für Sie 18?“ – „Ja“, erwiderte der Bursch im Brustton der Überzeugung.
Die 13-Jährige hatte dann den Jugendlichen angezeigt, nachdem dieser sich nach dem zweiten intimen Treffen über Wochen hinweg nicht mehr gemeldet hatte. Er habe danach im Ausland einen Führerschein-Kurs besucht, bemerkte der Angeklagte vor Gericht dazu.
„Habe sie geliebt“
Auf die Frage der Richterin, warum die 13-Jährige ihm gegenüber ihr wahres Alter verheimlichen hätten sollen, antwortete der 19-Jährige: „Wegen ihren Eltern.“ „Und das ist Ihnen nicht komisch vorgekommen?“, hakte die Richterin nach. „Doch“, entgegnete der Bursch, „aber ich habe sie geliebt sozusagen.“
Bei einer Strafdrohung von einem bis zu zehn Jahren fasste der 19-Jährige 15 Monate auf Bewährung aus. Das Mädchen, das sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam 1.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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