Tod bei "Fahrstunde"

14-Jährige überrollt Freund mit Pkw: 6 Monate bedingt

Österreich
07.08.2012 18:29
Die Angeklagte schluchzt haltlos. Die 14-Jährige kann nicht verkraften, dass sie schuld am Tod ihres Freundes ist. Der 18-Jährige hatte ihr am Heiligen Abend des Vorjahres in Wien "Fahrstunden" gegeben, dabei wurde er vom Wagen überrollt. Der Bursche hätte gerettet werden können, wenn die Jugendliche nur schnell genug reagiert hätte. Am Dienstag wurde das Mädchen im Wiener Straflandesgericht zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt.

Es waren besonders tragische Umstände, die schließlich zu dem Unfall führten. Der 18-Jährige war mit seiner Freundin ausgerechnet am Heiligen Abend des Vorjahres zum Flugfeld Aspern in Wien gefahren, um ihr Autofahren beizubringen. Er setzte sich auf die Motorhaube und erteilte dem am Steuer sitzenden Mädchen Anweisungen. Als die 14-Jährige plötzlich ruckartig losfuhr, stürzte er vor seinen Mazda 323 und wurde überrollt. Als das Mädchen aus dem Wagen sprang, sah sie, dass das Auto mit dem linken Vorderreifen auf dem Hals ihres Freundes zu stehen gekommen war.

"Ich wusste ja nicht, wie man rückwärtsfährt"
Das Opfer, das noch bei Bewusstsein war, rief verzweifelt: "Fahr zurück!" Doch das konnte das Mädchen nicht: "Ich wusste ja nicht, wie man rückwärtsfährt, ich habe den Gang nicht einlegen können."
Daraufhin bat die 14-Jährige eine Spaziergängerin um Hilfe. Doch die weigerte sich, sich ans Steuer des Wagens zu setzen, und begnügte sich damit, mit ihrem Mobiltelefon Rettung und Polizei zu verständigen. 

"Ich habe dann noch versucht, das Auto hochzuheben. Es ging nicht, weil es zu schwer war", so die 14-Jährige. Als die Rettungskräfte schließlich am Unfallort eintrafen, war es bereits zu spät. "Das Opfer ist erstickt, ein rechtzeitiges Vor- oder Zurücksetzen des Wagens hätte den Tod verhindern können", erklärte der medizinische Gutachter Christian Reiter beim Prozess.

Große Angst vor dem Prozess
Die 14-Jährige befindet sich seit dem tragischen Vorfall in einem sehr schlechten psychischen Zustand und nimmt eine Therapie in Anspruch. Vor dem Prozess hatte sie große Angst, da sie die Konfrontation mit den Eltern des Getöteten und dessen Freunden fürchtete. 

Doch diese Furcht erwies sich als unbegründet: Der Vater des 18-Jährigen erhob keine Vorwürfe gegen das Mädchen. Zudem verzichtete der sichtlich mitgenommene Mann, Schadenersatz oder Schmerzensgeld-Ansprüche geltend zu machen.

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