'Verzögerungstaktik'

Magistrat fällte keine Entscheidung zu Parkpickerln

Österreich
25.07.2012 12:26
Das gespannte Warten der Wiener Regierungs- und Oppositionsparteien auf die Entscheidung der MA 62, ob die Fragestellung bei einer etwaigen Volksbefragung zur Ausweitung der Parkpickerlzonen nun verfassungsmäßig ist, hat ein Ende - und doch wieder nicht. Denn statt eine Entscheidung zu treffen, hat die Behörde die Volkspartei zu einer Stellungnahme aufgefordert, wie Parteichef Manfred Juraczka am Mittwoch mitteilte.

Juraczka wurde am Dienstag ein Schreiben der MA 62 zugestellt. Darin heißt es, dass die Stadtschwarzen als Antragsteller nur vier Wochen Zeit hätten, gegenüber der Behörde eine schriftliche Stellungnahme einzubringen. Mittels dieser kann die Volkspartei gegen Bedenken, die vom Magistrat bezüglich der Zulässigkeit der ÖVP-Frage "Sollen in Wien weitere Kurzparkzonengebiete (bezirksweise oder in Bezirksteilen) eingeführt werden?" geäußert wurden, argumentieren. Diese Bedenken beziehen sich u.a. auf die Tatsache, dass über Gebühren laut Stadtverfassung nicht abgestimmt werden darf.

ÖVP-Juraczka ortet "Verzögerungstaktik"
Für die MA 62 gebe es nach dem Einlangen der schwarzen Stellungnahme dann allerdings keine zeitlichen Fristen für eine Antwort, ärgerte sich Juraczka: "Böse, wer glaubt, dass Rot-Grün auf Zeit spielen würde." Die "Verzögerungstaktik" zeige sich insofern, als nach einer eventuellen Ablehnung durch das Magistrat der städtische Berufungssenat als übergeordnete Instanz angerufen werden müsse, so der ÖVP-Chef.

Juraczka zweifelt zudem an der Unabhängigkeit der Magistratsabteilung, da im Berufungssenat teils SPÖ-Gemeinderatsmandatare säßen und zudem der Parkpickerlbeauftragte Leopold Bubak ein Mitglied sei. Der Vorsitzende ist mit Erich Hechtner zugleich Magistratsdirektor. Die Stadt trage "absolutistische Züge" und sei von einer "Bananenrepublik nicht mehr weit entfernt". Hier seien "rechtliche Tricks" angewandt worden, um Fristenläufe außer Kraft zu setzen, mutmaßte Juraczka.

Drohung mit Neuwahl-Antrag
Erst nach einer Entscheidung des Berufungssenats, für den laut ÖVP ebenfalls keine Fristen gelten, wäre ein Gang vor den Verwaltungs-oder Verfassungsgerichtshof möglich. Juraczka kündigte am Mittwoch erneut an, den Rechtsstreit gegebenenfalls bis zum Ende durchfechten zu wollen. Er forderte, alle Gemeinderats- und Bezirksbeschlüsse zur Ausweitung des Parkpickerls auszusetzen und eine Volksbefragung mit der von der ÖVP angepeilte Frage ehestmöglich durchzuführen. Wenn dies nicht geschieht, werden die Rathaus-Schwarzen in der nächsten Gemeinderatssitzung einen Antrag auf Neuwahlen einbringen.

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