Sieben französische Feuerwehrmänner, die wegen ihrer Gesichtsbehaarung vom Dienst suspendiert worden waren, müssen sich rasieren, wenn sie ihren Job behalten und wieder zum Dienst antreten wollen. Diese weigern sich beharrlich und zogen vor Gericht.
Ein Verwaltungsgericht in Lyon lehnte einen Einspruch der Bartträger am Freitag ab. Ihre Chefs hatten sich bei der Suspendierung auf eine bis dahin nicht umgesetzte Dienstvorschrift des Départements Loire gestützt.
Bart hinderlich beim Tragen luftdichter Schutzmasken
Darin wird das Bartverbot damit begründet, dass die Gesichtsbehaarung das Tragen luftdichter Schutzmasken verhindere. Die Anwältin der bärtigen Feuerwehrleute verwies auf einen Erlass der Regierung in Paris von 2015.
Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Bärte, Schnurrbärte oder Koteletten das Tragen von Schutzmasken behindern.
Anwältin der Feuerwehrmänner
Darin heißt es, dass Bärte und Schnurrbärte sauber gestutzt sein müssen, und das Tragen von Schutzmasken nicht behindern dürfen.
Richter blieb stur - Bärte müssen ab
„Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Bärte, Schnurrbärte oder Koteletten das Tragen von Schutzmasken behindern“, hatte die Anwältin Marie Cochereau betont. Der zuständige Richter ließ sich davon nicht überzeugen.
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