Der Unterländer wurde am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt.
Es ist Anfang Februar, als der Angeklagte mit seinem Drahtesel von der Polizei in Lochau angehalten wird. Grund dafür ist der Fahrstil des Radlers. Schnell ist klar, der Mann ist sturzbetrunken. Das bestätigt auch der durchgeführte Alkotest. Satte 2,34 Promille ergibt die Messung. Der 47-Jährige wird mit einer Geldstrafe bedacht.
Die Radarbox musste dran glauben
Doch anstatt seinen Drahtesel zu schieben, steigt der Gefrustete, kaum dass die Ordnungshüter wieder weg sind, erneut aufs Rad. Nahe der OMV-Tankstelle muss schließlich eine Radarbox dran glauben. Aus Wut über die soeben kassierte Geldstrafe schlägt der Angeklagte mehrmals mit einem Stein auf den Metallkasten ein. Die Sache wird allerdings von einem Zeugen beobachtet, der den Vorfall meldet. Anhand der Täterbeschreibung erinnern sich die Beamten schnell an den Schluckspecht mit Winterkappe und einem langen braunen Mantel - und so dauert es nicht lange, bis der Mann an der nahegelegenen Tankstelle erneut aufgegriffen wird.
Im Prozess behauptet der Steinwerfer sich aufgrund seines damaligen Alkoholpegels nicht mehr an die Tat zu erinnern. Anders der Zeuge, der zwar angibt, aufgrund der Entfernung das Gesicht des Beschuldigten nicht gesehen zu haben. „Aber er hatte damals eine Winterkappe und einen langen braunen Mantel an.“ Auch an das Fahrrad kann sich der Zeuge noch gut erinnern.
Der stieg auf und ab. Nach zwei Metern ist er wieder vom Rad gefallen.
Der Zeuge
Schuldspruch für den Angeklagten
Dass der Beschuldigte aufgrund seines Fahrstils unter Alkohol oder Drogeneinfluss gestanden haben muss, steht für den Zeugen außer Frage. „Der stieg auf und ab. Nach zwei Metern ist er wieder vom Rad gefallen.“ Nachdem die Beweislast doch erdrückend ist, hält es der Angeklagte zumindest für möglich, die Radarbox beschädigt zu haben. So endet der Prozess mit einem Schuldspruch für den Unterländer und einer Geldstrafe von 7500 Euro. Der Landespolizeidienststelle muss er für die beschädigte Radarbox 640 Euro binnen zwei Wochen zahlen. Das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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