Schöffenprozess in Feldkirch: Der Angeklagte soll sich an seiner Tochter und deren Schulfreundin vergangen haben.
Schwere Vorwürfe von Seiten der Staatsanwaltschaft gegen einen 48-jährigen Hilfsarbeiter. Der Salvadorianer soll zwischen 2022 und 2023 zwei unmündige Mädchen an Brust und der bekleideten Scham begrapscht haben. Laut Staatsanwalt Johannes Hartmann sollen die Taten im Rahmen der Besuchswochenenden in der Wohnung des 48-jährigen Vaters eines der Opfer stattgefunden haben.
Bei der neunjährigen Tochter soll es zu zwei sexuellen Missbräuchen gekommen sein. Bei deren gleichaltriger Freundin zu einem, als sie mit der anderen beim Angeklagten übernachten wollte. Was der bislang Unbescholtene im Prozess am Donnerstag vor dem Schöffensenat bestreitet. Auf Frage der vorsitzenden Richterin Sandholzer, weshalb die Opfer das alles erfinden und ihn schwer belasten sollten, antwortet er: „Weil sie beste Freundinnen sind.“
Wie die DNA des Angeklagten im Schritt der Hose, die die Tochter bei einem Übergriff anhatte, festgestellt werden konnte, kann er sich nicht erklären. Auch nicht, warum die Anzeige gegen ihn erst viel später erfolgte. Schließlich habe er auch nach der Scheidung von der Kindesmutter immer ein gutes Verhältnis zu seiner Tochter gehabt.
Unabhängig voneinander hatten die Opfer in ihren Einvernahmen die Vorfälle glaubwürdig geschildert. Auch, dass bei den Übergriffen weder Gewalt im Spiel gewesen sei noch ihnen der Angeklagte Schmerzen zugefügt hätte. Der Schöffensenat glaubte den beiden Opfern. Die Vorsitzende Richterin verurteilte den 48-Jährigen wegen sexuellem Missbrauch von Unmündigen und Verletzung des Autoritätsverhältnisses rechtskräftig zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten und sprach den Opfern ein Teilschmerzengeld von jeweils 1500 Euro zu.
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