Drei Varianten möglich

Kurz-Prozess: Ein Urteil mit vielen Konsequenzen

Politik
21.02.2024 06:00

Egal welches Urteil es am Freitag für Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gibt - es wird für Debatten sorgen. Welche Folgen die drei Urteilsvarianten haben könnten.

Rein juristisch gesehen geht es nicht um viel bei der Urteilsverkündung am Freitag im Kurz-Prozess. Der Strafrahmen für eine Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss beträgt bis zu drei Jahre. Ein Ersttäter kann man fast fix von einer bedingten Strafe ausgehen.

Es steht viel auf dem Spiel
Wie gesagt, rein juristisch gesehen. Denn im Fall Sebastian Kurz steht viel mehr auf dem Spiel. Ein eindeutiges Indiz dafür, wie heikel der Prozess ist, zeigt allein schon die Dauer. Zwölf Tage lang wurde im Großen Schwurgerichtssaal der Frage nachgegangen, ob Kurz in die Bestellung von Thomas Schmid als Alleinvorstand der Staatsholding ÖBAG eingegriffen hat oder ob er nur „involviert im Sinne von informiert war“.

Drei Urteile kann Richter Michael Radasztics aussprechen - jedes Urteil wird Einfluss auf die politische Landschaft haben.

  • Freispruch für Kurz - WKStA unter Druck. Sollte der Richter zu der Erkenntnis gekommen sein, der Ex-Kanzler habe vor dem U-Ausschuss die Wahrheit gesagt, geht Kurz als unschuldiger Bürger aus dem Gerichtssaal. Die Folgen eines Freispruchs sind auch klar: Kurz wird das Urteil als ersten Sieg gegenüber der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) feiern. Diese wiederum würde sofort in Berufung gehen. Die Attacken des Ex-ÖVP-Kanzlers auf die Oberstaatsanwälte der WKStA, dass sie bei ihren Ermittlungen gegen ihn und weitere ÖVP-Politiker parteiisch agierten, bekämen Futter. „Nach einem Freispruch würden die Spekulationen, ob Kurz ein Polit-Comeback wagt, wieder Fahrt aufnehmen“, so Politik-Experte Thomas Hofer. Auch für Thomas Schmid, der kurz davor steht, grünes Licht für den Kronzeugen-Status zu erhalten, wäre ein Freispruch suboptimal. Denn immerhin hat Schmid den ehemaligen Superstar der ÖVP im Prozess schwer belastet. Bei einem Freispruch hätte der Richter den Schilderungen von Schmid nicht geglaubt. Für einen Kronzeugen-Anwärter kein gutes Bewerbungszeugnis.

Ablauf Urteil:

Start der Verhandlung ist um 8.30 Uhr statt um 9.30 Uhr.
Der zweite Zeuge aus Russland sagt gleich zu Beginn via Zoom aus.
Um 10.30 Uhr soll dann Thomas Schmid nochmals befragt werden, ebenfalls via Videoschaltung.
Nach der Mittagspause werden die Schlussplädoyers gehalten: zuerst die Oberstaatsanwälte der WKStA, dann die beiden Verteidiger. 
Die Angeklagten, sprich Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli, haben das letzte Wort. Anschließend wird das Urteil gefällt.

  • Schuldspruch für Kurz - Schmid wird aufgewertet. Kommt der Richter zum Schluss, dass Kurz vor dem U-Ausschuss gelogen hat, und spricht ihn schuldig, dann kann die WKStA aufatmen. Denn zuletzt endeten viele Anklagen - etwa bei Heinz-Christian Strache - mit einem Freispruch. Einen weiten Sprung in Richtung Kronzeuge würde auch Thomas Schmid machen. Kurz wäre dann der erste (nicht rechtskräftig) verurteilte Ex-Kanzler seit mehr als drei Jahrzehnten. Die Attacken gegen die WKStA und die Justiz würde Kurz nicht einstellen. Mehr noch: Er würde die gesamte Justiz angreifen. Sein Anwalt würde in Berufung gehen.
  • Freispruch wegen Aussagenotstand - der Mittelweg. Richter Radasztics kann zu dem Schluss kommen, Kurz hat vor dem U-Ausschuss gelogen, war aber in Aussagenotstand, und spricht ihn daher frei. Eine Art „im Zweifel für den Angeklagten“-Urteil. Jede Seite hat dann einen Mini-Sieg errungen: Kurz hat seinen Freispruch, und die WKStA kann sagen, Kurz hat gelogen. In diesem Fall gehen trotzdem beide Parteien in Berufung. Sprich, das Urteil wird ohnehin vermutlich erst 2025 rechtskräftig.
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