Ein 26-Jähriger musste sich am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg wegen Vergewaltigung und Körperverletzung einer erst 17-jährigen Arbeitskollegin verantworten. Als eine „Freundschaft plus“ beschrieb der Angeklagte zunächst die Beziehung.
Kennengelernt hatten sich die beiden im vergangenen Jahr während der Arbeit in einem Lebensmittelmarkt in Dornbirn. Anfangs habe er aufgrund ihres Alters nichts mit ihr anfangen wollen. „Aber dann signalisierte sie mir ständig, dass sie Sex mit mir haben will.“ Nach der Weihnachtsfeier vor gut einem Jahr nutzt der Angeklagte später in seiner Wohnung die Trunkenheit des Opfers, das zudem unter Antidepressiva stand, aus. Es kommt zum sexuellen Missbrauch. Als die 17-Jährige am nächsten Morgen nackt im Bett aufwacht und ohne Erinnerung an die vergangene Nacht ist, streitet der 26-Jährige ab, sich an ihr vergangen zu haben.
Im Jänner dann die nächste Tat. Nach einem Spielenachmittag zu dritt in der Wohnung des Angeklagten fällt dieser später im Schlafzimmer erneut über die junge Frau her und vergewaltigt sie. Anschließend begleitet er die Gepeinigte noch zum Bus und schreibt ihr wenig später, dass es ihm leidtue und er sie ja nicht zum Sex zwingen wolle. Kurz darauf verschickt er zwei Nacktfotos der 17-Jährigen an deren Mutter und Schwester. Als sich der 26-Jährige und das Mädchen im März zu einer Aussprache treffen und er ihr dabei einen Faustschlag gegen die Rippen versetzt, zeigt sie den Mann an.
„Ich wollte, dass sie glücklich ist“
In der Verhandlung am Dienstag bekannte sich der Vorarlberger zunächst nicht schuldig. Auf Nachfrage der Richterin, weshalb er Sex mit der Jugendlichen hatte, wo er doch Bedenken aufgrund ihres Alters gehegt habe, antwortete er: „Ich wollte, dass sie glücklich ist.“ Dass er ihr den sexuellen Missbrauch nach der Weihnachtsfeier verschwieg, habe er als Scherz empfunden: „Sie kennt meinen Humor.“ Im Zuge der „Freundschaft plus“ habe er zudem für den Sex mit ihr jeweils 20 Euro bezahlt.
Die völlig andere Version des kontradiktorisch einvernommenen Opfers brachte den Beschuldigten im Laufe der Verhandlung dann doch ins Straucheln. Weshalb er nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger die aufgetischten Lügenmärchen zugibt und die Taten einräumt. So endet der Prozess mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage. Das nicht rechtskräftige Urteil gegen den 26-Jährigen lautet: drei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Dem Opfer muss er 7000 Euro Teilschmerzengeld zahlen.
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