Politische Debatte

Strompreis-Erhöhung: 13 Klagen gegen die Kelag

Kärnten
19.02.2024 15:45

Rechtswidrig soll die Preiserhöhung der Kelag im vergangenen Sommer gewesen sein - davon sind FPÖ und Verbraucherschutzverein (VSV) überzeugt. Letzterer führt derzeit 13 Klagen gegen den Kärntner Energieversorger. Eine Sonder-Landtagssitzung soll mehr Klarheit bringen.

„Too little, too late“ - also zu spät und zu wenig - wurde vonseiten der Kelag reagiert. So urteilt Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom Verbraucherschutzverein (VSV) - und meint damit die Preispolitik des Kärntner Energieversorgers. Derzeit laufen 13 Klagen gegen die Kelag am Klagenfurter Bezirksgericht, politische Kritik hagelt es von der FPÖ - daran ändert die angekündigte Preissenkung ab April nichts.

Denn im August des Vorjahres hob die Kelag ihren Strompreis um rund 90 Prozent an. Begründet wurde das mit einem veränderten Marktpreis. Und genau damit habe die Kelag gegen Paragraf 80 2a des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes, kurz ELWOG, des Bundes (siehe Faktenbox unten) verstoßen, ist Holzinger-Vogtenhuber überzeugt.

 „Dieser Paragraf schreibt vor, dass sämtliche Änderungen des Energiepreises - egal ob nach oben oder unten - den Kunden transparent gemacht werden müssen und die maßgebenden Umstände für eine Preisanpassung transparent dargelegt und verständlich gemacht werden müssen“, erklärt Holzinger-Vogtenhuber.

ELWOG: Paragraf 80 2a

(...)

Verbraucher und Kleinunternehmer müssen über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise mindestens ein Monat vor erstmaliger Wirksamkeit der Änderungen schriftlich in einem persönlich an sie gerichteten Informationsschreiben oder auf ihren Wunsch elektronisch informiert werden.

Gleichzeitig sind Verbraucher und Kleinunternehmer darauf hinzuweisen, dass sie berechtigt sind, die Kündigung des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung des Schreibens kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen zu erklären. Versorger haben dabei von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellte Musterformulierungen zu verwenden.

Da die Kelag laut VSV weder transparent über die Preisänderung informiert noch verständlich klargemacht habe, wie der Preis zustande kommt, geht der Verein gerichtlich gegen den Stromversorger vor. Die Nachvollziehbarkeit sowie Überprüfbarkeit sei nicht gegeben.

Von Kelag erzeugter Strom als Streitpunkt
Die Kelag sei einfach in Änderungskündigungen übergegangen, wie der VSV kritisiert. Damit habe sie die Preisänderungen durchsetzt und die Kunden um das Recht auf spätere Preisreduktion gebracht, wenn die Marktpreise wieder sinken.

Ihre hohe Eigenproduktion - mit der sie werbe - habe die Kelag außerdem nicht in die Kalkulation einbezogen, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre. Das sagt auch Kelag-Vertriebschef Alexander Jordan als Zeuge in einem Gerichtsprotokoll des Bezirksgerichts Klagenfurt, das der „Krone“ vorliegt (siehe Faksimile unten).

Die „komplette Kalkulation“ offenzulegen, wäre nicht umsetzbar und würde das Unternehmen schädigen, so Jordan weiter. Und: Für „Otto Normalverbraucher“ wäre sie ohnehin nicht nachvollziehbar. „

„Diese Aussagen sind so deutlich und in unseren Augen untragbar. So wie die Preisbildung der Kelag aktuell stattfindet, ist das rechtswidrig und deshalb nicht haltbar“, betont die VSV-Obfrau.

Sonder-Landtagssitzung über Strompreise
Bereits seit langem fordert die FPÖ niedrigere Strompreise von der Kelag und wirft der Landesregierung vor, nicht ausreichend einzugreifen. Die Partei will deshalb in den kommenden Tagen eine Sonder-Landtagssitzung beantragen, welche dann innerhalb von sieben Tagen stattfinden muss. Im Landtag wollen die Blauen die Verantwortung der SPÖ einfordern, die „nichts gegen die rechtswidrige Strompreis-Abzocke“ unternehme.

Angerer stellte angesichts der Aussagen den Ausbau der erneuerbaren Energien in Kärnten infrage. Wenn die Kelag die Eigenproduktion nicht in die Kalkulation einbeziehe, dann seien für die Gemeinden Umwelteingriffe und Belastungen durch Kraftwerke nicht zu rechtfertigten.

Strompreissenkungen: Wie sollen Konsumenten reagieren?
Generell empfehle sie Konsumenten, sich am freien Markt zu orientieren, so Holzinger-Vogtenhuber: „Ein Wechsel des Stromanbieters ist immer möglich und leicht umsetzbar. Informieren Sie sich!“ 

Neue, günstigere Verträge - die derzeit nicht nur von der Kelag, sondern von mehreren Energieversorgern angeboten werden - sollten Konsumenten annehmen. Allerdings nur mit dem Verweis „unter Vorbehalt einer rechtlichen Klärung“. Auf diese Weise könne man Ansprüche geltend machen, wenn die Preise weiter fallen.

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