Koran-Verbrennungen
Trotz Ausweisung bleibt Iraker vorerst in Schweden
Ein nach Schweden geflohener Iraker, der im vergangenen Jahr mehrere Koran-Ausgaben öffentlichkeitswirksam verbrannt hat, sollte eigentlich abgeschoben werden. Schließlich hat ein Verwaltungsgericht die Ausweisung des Mannes formal bestätigt. Aus Sorge um seine Sicherheit darf er aber im Land bleiben.
Der Iraker hat eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten. Der Beschluss der Einwanderungsbehörde Migrationsverket, dem gebürtigen Iraker die ursprünglich gewährte Aufenthaltserlaubnis sowie seinen Flüchtlingsstatus zu entziehen, sei rechtens, erklärte das Verwaltungsgericht in Stockholm am Mittwoch.
Iraker machte bewusst falsche Angaben bei Asylprüfung
Man gehe davon aus, dass der Mann an schwerwiegenden Straftaten beteiligt war, hieß es weiter. Die Einwanderungsbehörde hat nach Angaben des Gerichts hinreichend nachgewiesen, dass der Mann bewusst falsche Angaben gemacht und wichtige Informationen bei der Asylprüfung weggelassen hatte. Seine Aufenthaltserlaubnis sei damit aus falschen Gründen erteilt worden.
Aufgrund seiner Aktivitäten in Schweden sei es für den Mann aber momentan zu gefährlich, in den Irak zurückzukehren. Daher könne er zunächst nicht zurückgeschickt werden. Ihm werde daher eine befristete Aufenthaltserlaubnis gegeben. Doch sind seine Straftaten nach Angaben der Einwanderungsbehörde so schwerwiegend gewesen, dass ihm nicht erneut Schutz als Flüchtling gewährt werden könne.
Proteste in muslimischen Staaten
Die Aktivitäten des Irakers hatten in muslimischen Ländern zu wütenden Reaktionen geführt. Schweden musste aufgrund dessen gegen heftige diplomatische Spannungen mit mehreren Ländern zu kämpfen. Gegen den Mann wurden in Schweden auch Ermittlungen wegen möglicher Volksverhetzung aufgenommen.
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