Prozess in Feldkirch

Kung-Fu-Randale im Rettungswagen

Vorarlberg
16.01.2024 10:59

Ein amtsbekannter Schluckspecht hatte im Oktober in Feldkirch Polizeibeamte attackiert. Dafür musste sich der 53-Jährige am Montag vor dem Landesgericht verantworten.

„Ich mag nur die Bundespolizei. Probleme habe ich immer nur mit der Stadtpolizei“, antwortet der 53-jährige Angeklagte lallend auf die Frage des Richters in Bezug auf die Vorstrafen. Doch so ganz stimmt das nicht. In Österreich und Deutschland schlagen bei dem Arbeitslosen insgesamt 15 Einträge im Strafregister zu Buche. Darunter Betrug, und immer wieder Körperverletzung.

Widerstand gegen die Staatsgewalt
Diesmal muss er sich wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung verantworten. Es geht um einen Vorfall Mitte Oktober am Bahnhof Feldkirch. Die Opfer: Bundespolizisten. Diese hatten dort am späten Abend den Alkoholiker mit einer stark blutenden Wunde am Kopf angetroffen und die Rettung verständigt. Als die Beamten den Verletzten ins Rettungsauto verfrachten, beginnt der Mann zu randalieren. Mit Fußtritten gegen die Uniformierten versucht er sich der Fixierung zu widersetzen. Ein Beamter wird dabei am Oberschenkel verletzt.

Während der Einvernahme der am Einsatz beteiligten Polizisten, hagelt es Zwischenrufe des Beschuldigten: „Verleumdung!“, schreit er und erklärt kurz darauf seine Sicht der Dinge. „Ich war Boxer. Ich habe auch mal eine asiatische Kampfsportart erlernt. Und jetzt, wenn ich besoffen bin, mache ich halt manchmal komische Bewegungen mit den Beinen.“ Absichtlich getreten habe er aber die Beamten nicht.

Richter Christoph Stadler hatte es am Montag mit einem Mann zu tun, der bereits 15 Einträge im Strafregister hat. (Bild: Chantall Dorn)
Richter Christoph Stadler hatte es am Montag mit einem Mann zu tun, der bereits 15 Einträge im Strafregister hat.

„Ich glaube Ihnen ja, dass Sie bei Ihrem Kampfmeister eine Abwehrhaltung gelernt haben. Aber gegen Polizisten darf man einfach nicht treten“, redet der Richter dem Alkoholiker ins Gewissen. Die verhängte Haftstrafe von 12 Monaten zuzüglich Widerruf einer ursprünglichen Bewährungsstrafe von 8 Monaten nimmt der Angeklagte dankend an. Eine letzte Frage hat er denn noch: „Wo kann ich einen Polizisten anzeigen?“ Das Urteil ist rechtskräftig.

Chantal Dorn
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