Prozess in Feldkirch

Versuchter Mord: 17 Jahre Haft für Syrer

Vorarlberg
18.12.2023 18:57

Tat aus Eifersucht: Syrischer Hilfskoch rammte Arbeitskollegen in Unterkunft Küchenmesser in Bauch. Dafür musste er sich am Montag vor dem Landesgericht verantworten. 

Im Landesgericht Feldkirch stand am Montag bereits nach gut einer Stunde Beratungszeit das Urteil gegen den 31-jährigen Hilfskoch fest: Siebzehn Jahre Knast wegen versuchten Mordes.

Mit 8:0 Stimmen sahen es die Geschworenen als erwiesen an, dass der zweifach vorbestrafte Syrer seinen 48-jährigen Arbeitskollegen Anfang Jänner mit einem gezielten Bauchstich töten wollte. Dass der Angeklagte damals in Notwehr gehandelt haben könnte, verneinten die Geschworenen einstimmig. Mit dem Urteil war der Senat der Forderung von Staatsanwalt Simon Mathis nach einer harten Strafe gefolgt.

Tat aus Eifersucht
Zum Fall: Es geschah in der Nacht vom 7. auf den 8. Jänner in der Mitarbeiterunterkunft eines Hotels. Zu jener Zeit teilte sich der 31-jährige Hilfskoch mit dem späteren Opfer, einem 48-jährigen Nigerianer und einer Kollegin die Räumlichkeiten. Beide Männer machten der Frau Avancen. Doch die lehnte ab.

Trotzdem unterhielt sie mit dem späteren Opfer ein freundschaftliches Verhältnis. Zu viel für den 31-jährigen Syrer. Weil es ihm nicht passte, dass die Muslimin bei seinem „Konkurrenten“ im Zimmer hockte, trat er in jener Nacht dessen Türe ein. Während die Frau flüchtete, eskalierte die Situation zwischen den Männern.

In seinem Plädoyer verurteilte Staatsanwalt Simon Mathis gestern die Heimtücke, mit der der Beschuldigte die Tat begangen hatte. Dabei führte er dem Senat nochmals die Aussagen des Opfers in Erinnerung: „Er kam auf mich zu und sagte, dass wir doch Brüder seien, dass ihm die Sache mit der Türe leidtue und er diese reparieren werde. Dann umarmte er mich und stach zu.“

Opfer überlebte dank Not-OP
Der Täter flüchtete, wurde jedoch kurz darauf verhaftet. Die Tatwaffe, ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge, wurde in einem Bach gefunden. Die Version des Angeklagten, er könne sich nicht an einen Bauchstich erinnern, vielleicht sei ihm das Opfer ins Messer gelaufen, glaubten die Geschworenen jedenfalls nicht. Das Urteil von 17 Jahren Haft ist nicht rechtskräftig.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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