Der Versuch, die österreichweite Aufteilung der Einwanderer mehr von Wien aus zu diktieren, scheint gescheitert zu sein. Das Burgenland werde das „so nicht hinnehmen“.
Schon im Vorfeld der außerordentlichen Flüchtlingsreferentenkonferenz in Wien war – wie berichtet – der Entwurf einer neuen Vereinbarung des Bundes und der Länder gem. Art. 15a B-VG auf heftigen Widerstand gestoßen.
Wohin mit den Kosten?
An den ursprünglichen Plänen bekrittelt wurde, dass das Innenministerium die Bundesländer künftig verpflichten könne, Einwanderer zu übernehmen, und damit nicht nur die Verantwortung, sondern teilweise auch die Kosten abwälze.
Wenn bereitstehende Quartiere nicht belegt sind, sollten die Länder pro Platz einen Tagsatz bezahlen. Und werden die Vorgaben nicht eingehalten, sind Strafzahlungen fällig.
Erklärungen nach den ersten Einblicken in den Entwurf
„Diktat“ ablehnen
„Das Burgenland wird das so nicht hinnehmen.“ Mit dieser Reaktion stand Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) bei der Konferenz nicht alleine da. Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, das umstrittene „Diktat des Bundes“ abzulehnen. Stattdessen wird Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) aufgefordert, den Beschluss von der letzten Konferenz im Herbst umzusetzen.
Zusammenhalt der Bundesländer
Kernthema ist die Erhöhung der an die Länder zu zahlenden Tagsätze für die Betreuung der Asylwerber, was unter anderem die Verpflegung und das Taschengeld betrifft. „Ich freue mich über den Zusammenhalt der Bundesländer, um den inakzeptablen Entwurf ohne negativen Folgen abwehren zu können“, zieht Winkler Bilanz.
„Etwas zurückgeben“
„Die Erhöhung der Tagsätze war nicht das Kernthema des Beschlusses im September, vielmehr ging es um die Ausdehnung des Einsatzes von Asylwerbern bei gemeinnütziger Arbeit“, heißt es dazu aus dem Innenministerium. Der Leitgedanke: „Wer in Österreich Schutz und Hilfe bekommt, soll etwas zurückgeben.“
Die Möglichkeiten für gemeinnützige Tätigkeiten sollen ausgeweitet werden. Das Modell sehe auch eine Kürzung von Geld- und Sachleistungen vor, sollten die Betroffenen keine Dienste leisten wollen.
Anpassung nicht erforderlich
„Die Länder könnten die Vorschläge eigenständig umsetzen, es sei keine Anpassung der bestehenden 15a-Vereinbarung erforderlich“, merken die Fachexperten im Innenministerium an.
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