Deutsche Moschee
Inhalte in Taliban-Rede wohl nicht strafbar
Bei dem umstrittenen Auftritt eines afghanischen Taliban-Funktionärs in Köln ist wohl nichts Strafbares gesagt worden. Das teilte jetzt das nordrhein-westfälische Innenministerium mit. Videomaterial der Rede des Mannes sei übersetzt und ausgewertet worden, sagte Innenminister Herbert Reul.
Bisher gebe es keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen, die ein Eingreifen der Polizei gerechtfertigt hätten. In der Rede des Taliban-Funktionärs wurde laut Reul unter anderem für Unterstützung und Hilfe für Afghanistan geworben. „Jetzt sagen Sie mir, was daran terroristisch ist.“ Er könne zwar auf die Anwesenheit eines Taliban-Mitglieds verzichten, es gehöre aber auch zur Wahrheit, dass man sich an geltendes Recht halten müsse.
Regierung soll klare Regeln schaffen
Um solche Auftritte wie jenen des Taliban-Funktionärs in einer Kölner Moschee zu verbieten, müsse die Bundesregierung klare Regelungen schaffen. Wie berichtet, ist der Leiter der afghanischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde vergangene Woche aufgetreten, was für Empörung gesorgt hatte. Der Dachverband Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib), in dessen Moschee der Funktionär sprach, distanzierte sich von dem Vorfall. Ein Vorstandsmitglied war laut Reul aber anwesend.
Kulturverein wohl nicht extremistisch
Zu dem Mann, der eine Rede hielt, gibt es laut Reul in Nordrhein-Westfalen keine nachrichtendienstlichen oder polizeilichen Erkenntnisse. Zudem sei nichts über eine extremistische Ausrichtung des „Kulturvereins der Kunar Jugendlichen“ bekannt, der die Veranstaltung organisiert hatte.
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