Causa Wiener Wohnen

Werkmeister werden sich „nicht schuldig“ bekennen

Gericht
22.11.2023 14:34

Ab Montag geht es im Wiener Landesgericht um Bestechung bzw. Bestechlichkeit von Wiener-Wohnen-Werkmeistern. „Meine Mandanten haben keinerlei Gutscheine erhalten“, sagt Anwalt Norbert Wess, der 35 der Angeklagten vertritt. Die angeklagten Vorwürfe liegen mehr als zehn Jahre zurück.

Weil die zuständigen Werkmeister von Wiener Wohnen angeblich Begehungen „schwänzten“, hatte ein 58-jähriger Geschäftsmann die Idee, Schäden selbst einzumelden. Seine auf Glasarbeiten spezialisierte Firma hatte einen Rahmenvertrag für Gebrechen in Gemeindebauten. Die Monteure erstellten fortan „Häuserlisten“, die Werkmeister erteilten Aufträge. Der Haken: Laut WKStA gab es etliche der Schadensfälle gar nicht - etwa Glasbrüche. Um den Glastausch vorzutäuschen, seien die Fenster lediglich gereinigt und die Fugen erneuert worden.

Prominente Anwälte, u. a. Manfred Ainedter, Norbert Wess und Philipp Wolm (v. li.), verteidigen. ...
Prominente Anwälte, u. a. Manfred Ainedter, Norbert Wess und Philipp Wolm (v. li.), verteidigen. (Bild: Zwefo, Martin A. Jöchl, zVg, Krone KREATIV)

WKStA: „Ungewöhnlich viele Beweise“
Für die Abrechnung der fingierten Leistungen seien die Werkmeister mit Gutscheinen im Wert von rund drei Prozent der Auftragssumme „belohnt“ worden. „Es gibt ungewöhnlich viele Beweise für die Gewährung und die Annahme von Vorteilen“, schreibt die WKStA in ihrer 44-seitigen Anklageschrift. Am Montag startet im Wiener Landl der Mammut-Prozess um Bestechung und Bestechlichkeit gegen 53 (!) Beschuldigte.

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Es gibt ungewöhnlich viele Beweise für die Gewährung und die Annahme von Vorteilen.

Die WKStA in der Anklageschrift.

Tatzeitraum liegt mehr als zehn Jahre zurück
„Wieder ein klassisches Beispiel für ein überlanges Verfahren der WKStA“, so Manfred Ainedter, einer der prominenten Verteidiger in dem Fall. Der angeklagte Tatzeitraum von April 2011 bis Jänner 2013 liegt über zehn Jahre zurück. Anwalt Norbert Wess: „Alle 35 von uns vertretenen angeklagten Werkmeister werden sich nicht schuldig verantworten. Sie haben keinerlei Gutscheine erhalten.“

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