Weil der Schwiegersohn eines Immobilienunternehmers eine Affäre mit der falschen Tochter hatte, sollte er sterben. Deswegen wurden bereits zwei Männer zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein 48-Jähriger zu elf Jahren wegen der Beteiligung an dem Mordanschlag - da sollen sich die Geschworenen aber geirrt haben.
Es ist ein Kriminalfall, der sich bereits seit exakt 5 Jahren zieht. Und im Dezember 2022 als abgeschlossen galt - als das Urteil gegen den vermeintlich letzte Beteiligte eines Mordanschlags rechtskräftig wurde.
Was ist am 18. November 2018 passiert?
Auslöser für den Mordanschlag war - wie so oft - gekränkte Ehre. Denn das Opfer war der Schwiegersohn eines türkischstämmigen Immobilienunternehmers. Der seiner Tochter eine Ehe mit dem Mann arrangierte. Doch das Opfer blieb nicht treu, zeugte ausgerechnet mit seiner Schwägerin, der Schwester seiner Ehefrau und zweiter Tochter des Immobilienunternehmers, ein Kind.
Ein Verrat in den Augen des Immobilienunternehmers - er wollte den Ex-Schwiegersohn beseitigen. Dafür heuerte er gegen eine entsprechende Summe von 10.000 Euro einen Auftragskiller an. Der das Opfer am 18. November 2018 in der Hippgasse in Ottakring mit einem länglichen, rohrförmigen Werkzeug niedergeschlagen und lebensgefährlich verletzt hatte.
Lebenslange Haft für Schwiegervater und Auftragskiller
Lange dauerten die Ermittlungen rund um den Angriff. 2019 wurde der Ex-Schwiegervater wegen Bestimmung zum Mord verurteilt, drei Jahre später der unmittelbare Täter wegen versuchten Mordes. Beide fassten - mittlerweile rechtskräftig - lebenslange Haft aus.
Doch beteiligt soll noch ein weiterer Mann sein - ein 48-jähriger Mitarbeiter in der Firma des Immobilienunternehmers. Er hätte den Tatplan gekannt, sich um die Abwicklung der Bezahlung an den Auftragskiller gekümmert haben. Anschuldigungen, die sich rein auf der Aussage des Bestimmungstäters begründeten.
Waren elf Jahre Haft für 48-Jährigen ein Fehler?
Das reichte im Februar 2022 den Geschworenen in Wien. Sie befinden ihn als Beteiligungstäter schuldig, verurteilen ihn zu rechtskräftigen elf Jahren Haft. Trotzdem sitzt der 48-Jährige nun ohne Handschellen, als freier Mann erneut im Landesgericht Wien.
Er hat nur aus Rache, weil er seine Grundstücke verkauft hat und sein Geld genommen hat, eine falsche Aussage gemacht.
Ehemaliger Mithäftling des verurteilten Ex-Schwiegervater des Opfers
Denn: „Er hat nur aus Rache, weil er seine Grundstücke verkauft hat und sein Geld genommen hat, eine falsche Aussage gemacht“, sagt jener Ex-Mithäftling des Immobilienunternehmers, der sich vor ungefähr einem Jahr an einen der Verteidiger Marcus Januschke in einem Brief wandte. Er hätte erfahren, dass der Bestimmungstäter den 48-Jährigen falsch belastet habe.
Neuer Schwurgerichtsprozess in Wien
Also entschied das Oberlandesgericht Wien, es müsse neu verhandelt werden. Im großen Schwurgerichtssaal in Wien plädieren die Verteidiger Marcus Januschke und Michael Dohr dieses Mal auf einen Freispruch. Ihr Mandant würde zu der Anklage nichts sagen, er leide an einer schweren post-traumatischen Belastungsstörung durch das aufgehobene Urteil.
Er ist besessen von dem Rachegedanken. Mit seinen Lügen hat er das Hohe Gericht dazu gebracht einen unschuldigen Menschen zu verurteilen.
Das schrieb ein Ex-Häftling in seinem Brief an die Verteidigung des 48-Jährigen.
Die beiden Entlastungszeugen, die in dem neuerlichen Prozess aussagen, bezeichnet die Staatsanwältin als „mehr als fragwürdig“. Es seien schließlich „Häftlinge“. Die aber beide angeben, dass der Angeklagte unschuldig sei, von dem Immobilienunternehmer hineingezogen wurde. „Ich wollte nicht, dass jemand Unschuldiger sitzt“, sagt einer vor ihnen vor den Geschworenen.
Schwiegervater ortet Komplott zur Unternehmensübernahme
Auch der Immobilienunternehmer, der Hauptbelastungszeuge gegen den 48-Jährigen, sagt in dem zweiten Prozess aus, wird aus der Strafhaft vorgeführt. Er ortet ein riesiges Komplott gegen ihn und seine Firma: Er hätte niemals den Mord an seinem Ex-Schwiegersohn angeordnet, nur im Streit erwähnt, er verdiene eine Abreibung. Der Angeklagte hätte nur gewartet, bis er in Haft ist, um sich sein Unternehmen unter den Nagel zu reißen. „Der Plan von ihm ist, sich mein Unternehmen unter den Nagel zu reißen“, wird der 58-jährige Zeuge emotional.
Der verurteilte „Auftragskiller“ überrascht mit seiner Aussage: Der 48-Jährige habe „mit der Sache nichts zu tun“. Auch er selbst sei unschuldig und strebe eine Wiederaufnahme an.
Weil die Staatsanwaltschaft einen Beweisantrag einbringt, dem stattgegeben wird, wird der Prozess auf 9. Jänner vertagt.
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