Neuer Hypo-Prozess

Verteidiger von Kulterer und Co. greifen Ankläger an

Österreich
27.03.2012 15:41
Mit heftigen Attacken der Verteidiger gegen den Ankläger hat am Dienstag der mittlerweile dritte Strafprozess im Zusammenhang mit der Hypo Alpe Adria Bank begonnen. Staatsanwalt Robert Riffel wirft den vier Angeklagten vor, bei einem Vorzugsaktien-Deal im Jahr 2004 die Bank wissentlich um 5,49 Millionen Euro geschädigt zu haben. Den Ex-Vorständen Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger sowie dem Steuerberater Hermann Gabriel und dem Anwalt Gerhard Kucher drohen bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Alle bekannten sich nicht schuldig.

Riffel sprach von einer "missbräuchlichen Umgehungskonstruktion", mit der die Angeklagten ein risikoloses Scheingeschäft geplant und abgewickelt hätten - so sollte die chronisch eigenkapitalschwache Bank besser dastehen. Die Angeklagten hätten konzerneigenes Geld im Kreis geschickt, um so den Haftungsstock der Hypo International zu erhöhen. Dafür seien Gesellschaften - zum Teil über den Schwager von Kucher - gegründet worden, so der Staatsanwalt.

Anklage: Risiko trug nur Bank
Ein Gutachten im Vorfeld habe eine Kapitalerhöhung durch Kreditfinanzierung unter gewissen Bedingungen und Absicherungen zwar als möglich bewertet. Doch die Angeklagten hätten keine dieser Bedingungen erfüllt. Sie hätten damit ohne jegliches Risiko hohe Erträge erzielt, weil der Rückkauf der Vorzugsaktien durch die Hypo International garantiert und der Zinssatz fix vereinbart gewesen sei, sagte Riffel. Das Risiko habe damit ausschließlich die Bank getragen.

Der Staatsanwalt stützte sich auf die Expertise von Gerichtsgutachter Karl Hengstberger, die schon im Vorfeld des Prozesses von den Verteidigern heftig attackiert worden war. Sie sei in vielen Bereichen einfach "falsch". Die vier Anwälte beantragten denn auch die Ablehnung Hengstbergers als Gutachter und wollten zugleich Staatsanwalt Riffel ablehnen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann lehnte diese Anträge aber ebenso ab wie jene, die von den Angeklagten bemühten Experten als Gerichtsgutachter zu bestellen.

Verteidiger sehen Irrtum der Staatsanwaltschaft
Die Verteidiger bestritten allesamt, dass überhaupt ein Schaden entstanden sei. Ganz im Gegenteil, mit den Hypo-Leasing-Vorzugsaktien sei das für die Bank günstigste Modell gewählt worden, die Bank habe durch die Kapitalzufuhr enorm gut verdient. Die Staatsanwaltschaft sei im "Irrtum", sie habe offenbar nur Sündenböcke gesucht. Kuchers Anwalt Michael Rohregger meinte, mit dem Modell seien Eigenmittel generiert worden, daran habe auch die Fremdfinanzierung über die Hypo Liechtenstein nichts geändert.

Diese sei gewählt worden, weil sie für die Investoren die viel gewinnträchtigere Variante gewesen sei als eine Finanzierung in Österreich. Kulterers Verteidiger Ferdinand Lanker strich zudem die großen Verdienste seines Mandanten für die Hypo hervor, er hätte nie etwas unternommen, was der Bank Schaden zufügen hätte können. Norbert Wess, Verteidiger Striedingers, betonte, das Jahr 2004, in dem der Vorzugsaktiendeal abgewickelt worden war, sei im Gegensatz zu späteren Jahren von gesundem Wachstum geprägt gewesen. Dass die Bank in diesem Jahr mehr als 300 Millionen Euro bei Swap-Geschäften verloren hatte und sein Mandant deshalb wegen Bilanzfälschung verurteilt worden war, ließ er unerwähnt. Die Hypo Leasing sei als Emittent favorisiert worden, weil man hier erhebliche stille Reserven vermutet habe.

Liechtenstein wurde wegen Steuervorteilen gewählt
Mathias Preuschl, Verteidiger von Hermann Gabriel, fügte noch hinzu, dass man das Modell als Schutz vor Fremdeinfluss (schon im Hinblick auf einen geplanten Börsegang) gewählt habe. Auch deshalb hätten die Vorzugsaktionäre Personen "mit hohem Vertrauenswert" sein müssen. Die Vorzugsaktionäre hätten sehr wohl ein Risiko getragen, so Preuschl. So seien die Kreditzinsen variabel, die Dividenden-Ausschüttung keineswegs fix und die Übertragung der Aktien nur mit Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat möglich gewesen. Liechtenstein habe man aufgrund der Steuervorteile gewählt.

Die Verhandlung wird am Mittwoch mit der abgesonderten Vernehmung der Angeklagten fortgesetzt. Den Auftakt macht Striedinger, der in diesem Verfahren als Erstangeklagter geführt wird. Am Donnerstag wird erneut verhandelt, danach ist Pause bis Mitte April, dann sollen die Zeugeneinvernahmen beginnen, vorerst sind rund 20 Zeugen geladen.

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