Der Senat verhängte vier unbedingte Freiheitsstrafen von 14, neun, sechs und fünf Monaten. Ein Anhänger erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, wobei der unbedingte Teil drei Monate ausmacht. Für elf Fans setzte es Bewährungsstrafen, sechs wurden freigesprochen. Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
"Keineswegs friedliche Gesinnung"
Insgesamt 165 Rapid-Anhänger waren nach einem Heimspiel gegen Mattersburg im Mai 2009 zum Westbahnhof marschiert, um von einer Auswärtspartie in Linz heimkehrende Austria-Fans in Empfang zu nehmen.
"Naturgemäß entsprang dieses Vorhaben keineswegs freundschaftlicher Gesinnung gegenüber den Anhängern des FK Austria, sondern war vielmehr die jahrelange Feindschaft und die den Angeklagten gemeinsame Bereitschaft zu gewalttätigem Verhalten wahrer Hintergrund", hieß es dazu in der Anklageschrift. Gröbere Attacken auf die Austrianer konnten demnach nur deshalb verhindert werden, weil die Polizei von dem Vorhaben Wind bekommen hatte und die gegnerischen Fans am Bahnhof abgeschirmt worden waren.
Nur ein Teil der gewalttätigen Rapid-Anhänger konnte ausgeforscht worden. 85 landeten schließlich vor Gericht, gegen sie wurde monatelang in drei separaten Gruppen verhandelt. Gegen einen von ihnen wurde das Verfahren im Stadium der Hauptverhandlung eingestellt, da die Anklagebehörde selbst zum Schluss kam, in diesem Fall keinen Schuldnachweis erbringen zu können.
Elf Haftstrafen ausgesprochen
Mit der am Freitag zu Ende gegangen Verhandlung wurden in dem Prozess insgesamt elf Fans zu teilbedingten oder gänzlich unbedingten Haftstrafen verurteilt. Neun erhielten Freisprüche.
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