Senior diskriminiert

Klage gegen Öffi-Ticketpreis in Wien erfolgreich

Wien
01.03.2012 13:19
Das könnte teuer werden: In Wien war ein pensionierter Richter mit einer Klage erfolgreich, die er gegen die Wiener Linien angestrengt hatte. Grund der Beschwerde waren die unterschiedlichen Preise für Seniorenkarten. Während Frauen das Halbpreis-Jahresticket ab 60 Jahren zustand, kamen Männer erst im Alter von 65 in den Genuss dieser Preishalbierung.

Bereits im Dezember 2010 hatte der Verfassungsgerichtshof diese Art der Diskriminierung von Männern für gleichheitswidrig erklärt (siehe Infobox). Falls das jetzt erfolgte Urteil rechtskräftig wird, könnte eine Welle von Schadenersatzklagen auf die Wiener Linien zukommen - die jetzt in die zweite Instanz gehen wollen.

Wie der Wiener Anwalt Helmut Graupner am Mittwoch mitteilte, hat der 1949 geborene Kläger 2010 und 2011 für seine Jahreskarten jeweils 458 Euro bezahlt. Frauen im selben Alter erhielten das Ticket um den halben Preis. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Verordnung zwar erst mit Ende 2011 aufgehoben, aufgrund des Vorrangs der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie sei diese Verordnung aber ohnehin nicht anzuwenden gewesen, zeigte sich Graupner überzeugt.

Einzelfall kostet Wiener Linien 2.000 Euro
Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat dem Mann nun recht gegeben und ihm jenen Betrag zugesprochen, den er mehr bezahlen musste als gleichaltrige Frauen - also insgesamt 458 Euro. Zudem gab es noch eine Entschädigung für die erlittene Diskriminierung in der Höhe von 500 Euro.

Insgesamt, so berichtete der Anwalt, müssen die Wiener Linien für Schadenersatz und Verfahrenskosten etwa 2.000 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Wiener Linien können laut Auskunft des Rechtsanwalts berufen. Weitere Fälle sind, wurde zudem betont, anhängig.

Droht nun Klageflut der 60- bis 65-Jährigen?
Graupner verweist darauf, dass seit 1. Jänner dieses Jahres auch Männer die ermäßigte Seniorenjahreskarte ab einem Alter von 60 Jahren erhalten: "Dieses Urteil hat aber bestätigt, dass die Wiener Linien den bis dahin diskriminierten Männern nicht nur den erhöhten Jahreskartenpreis zurückzahlen müssen, sondern auch eine Entschädigung für die Diskriminierung zu leisten haben. Jeder Mann, der im Alter zwischen 60 und 65 Jahren eine Jahreskarte hatte, kann die Rückzahlung und die Entschädigung verlangen. Die Ansprüche verjähren drei Jahre nach der jeweiligen Zahlung."

Bei den Wiener Linien gibt man sich relativ gelassen: "Wir gehen in die zweite Instanz", betonte ein Sprecher. Denn man habe stets auf gesetzlicher Grundlage gehandelt. Nach Änderung der Gesetzeslage hätten die Wiener Linien auch entsprechend darauf reagiert - und die Preise geändert.

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