Eine einheitliche Lösung an den 21 öffentlichen Unis hält Heinrich Schmidinger, Präsident der Universitätenkonferenz, für unrealistisch: "Ich glaube nicht, dass alle Institutionen Studiengebühren einheben werden, manche aus Prinzip nicht oder weil es bei ihnen wirtschaftlich nicht so eine massive Rolle spielt wie bei anderen. Aber ich gehe davon aus, dass ein Großteil der Universitäten Studiengebühren einheben wird."
Bisher haben die Unis Wien, Innsbruck, Salzburg und die Technische Uni Graz angekündigt, das zu tun. Am Mittwochabend ist mit der Wirtschaftsuniversität Wien eine weitere große Uni dazugekommen. "Wenn der Staat nicht für ausreichende Finanzierung sorgt, dann müssen wir selbst Gebühren einheben", erklärte Rektor Christoph Badelt.
Gutachten als rechtliche Richtlinie
Die Unis planen, die Studiengebühren nach den vor der VfGH-Aufhebung gültigen Regeln einzuheben: Demnach müssen nur rund 15 Prozent der Studenten 363,36 Euro zahlen, da es umfassende Ausnahmeregelungen, etwa für überwiegend berufstätige und zügig studierende Inskribierte, gibt.
Durch das VfGH-Urteil fielen mit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz, die festlegten, wann Studiengebühren zu zahlen sind und wann nicht. ÖVP-Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle hat die Unis allerdings unter Berufung auf ein Gutachten des Wiener Verfassungsjuristen Heinz Mayer aufgefordert, diese Bestimmungen autonom in ihren Satzungen zu verankern.
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