Am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg gab es einen Schuldspruch für ehemalige Unternehmerin, weil sie tausende Euro an Sozialabgaben nicht an Krankenkasse abgeführt hatte.
„Ich weiß, dass das ein Schas ist. Ihnen war wichtig, dass Ihre Mitarbeiter den Lohn bekommen. Aber das Nichtbezahlen von Dienstnehmerbeiträgen zieht halt einen Rattenschwanz nach sich“, gibt sich Richter Theo Rümmele gegenüber der bislang unbescholtenen Serbin menschlich.
Vereinbarung über Rückzahlung
Es geht um rund 11.500 Euro nicht bezahlter Dienstnehmerbeiträge an die ÖGK. Viel Geld für jemanden, der durch die Selbstständigkeit in die Privatinsolvenz geschlittert ist. Im Falle der 36-jährigen Serbin betrugen die Schulden nach der Pleite - inklusive der Säumnis gegenüber der ÖGK - 70.000 Euro. Doch anstatt den Kopf in den Sand zu stecken, suchte die Frau den Dialog mit der Kasse. Dort zeigte man sich kooperativ - eine Vereinbarung über eine monatliche Rückzahlung in Höhe von 100 Euro wurde getroffen, das Schreiben auf postalischem Wege zugesandt.
Angeklagte hat das Geld nicht überwiesen
Doch nachdem die Bittstellerin weder die erste noch die zweite Rate überwiesen hatte, zog die ÖGK vor Gericht. Dort behauptet die Angeklagte, bis dato kein Schreiben im Postkasten vorgefunden zu haben. „Ich dachte, vielleicht warten die zuerst das Urteil ab und schicken es dann“, erklärt sie. Den Vorschlag des Richters, vielleicht doch noch einmal miteinander zu reden, wehrt die als Zeugin geladene ÖGK-Mitarbeiterin mit einem sturen „Da gibt es nichts mehr zu reden!“ ab und stakst demonstrativ aus dem Saal.
Der Herr Rat spricht die Angeklagte schuldig und verhängt eine teilbedingte Geldstrafe von 720 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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