Wie sehen die Maßnahmen der vollen Erziehung in Tirol aus? Was funktioniert gut und wo ist noch Luft nach oben? Eine aktuelle Anfragebeantwortung liegt vor und bringt nicht nur Erfreuliches ans Tageslicht. Ein kleiner Auszug: Aufgrund einer derzeit fehlenden EDV-Lösung gibt es keinen Gesamtüberblick!
Die Herausnahme von Minderjährigen aus der Ursprungsfamilie zur Sicherung des Kindeswohles - das versteht man unter dem Begriff „volle Erziehung“. Ist dies erforderlich, ist eine Fremdunterbringung zu veranlassen - wenn der Kinder- und Jugendhilfeträger mit der Pflege und Erziehung zur Gänze betraut ist.
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