Wieder vertragt

Dritte Runde im Prozess um schwere Gewalttat

Vorarlberg
01.09.2023 06:15

Zehn Vorstrafen, zwei Zusatzstrafen, alle vorwiegend einschlägig. Nach stundenlanger Einvernahme des Opfers musste am Donnerstag der Prozess in Vorarlberg erneut vertagt werden.

Ein weiterer Eintrag im Strafregister wegen schwerer Körperverletzung steht ins Haus. Diesmal, weil der Angeklagte Mitte April seine damalige Freundin in deren Wohnung in Höchst massiv misshandelt haben soll. Seither sitzt der 40-jährige Kroate in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. Schon in der ersten Verhandlung am 28. Juli (die „Krone“ berichtete), hatte der Mann die Vorwürfe größtenteils bestritten.

Opfer bestätigte die Vorwürfe
Im Beisein eines Dolmetschers wurde am Donnerstag das 40-jährige Opfer einvernommen. Das bestätigte zwar, sehr wohl an jenem Morgen im April dieses Jahres vom Angeklagten ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Auch die Morddrohung, er werde ihr einen Stein um den Hals binden und sie im See versenken oder sie lebendig begraben, entspreche den Tatsachen. Ebenso habe er Gläser zerschlagen, sie am Genick gepackt und gezwungen, auf den Scherben zu knien. Als sie versuchte, die Polizei zu verständigen, habe er ihr Handy kaputtgemacht. „Anschließend warf er mich aufs Sofa und schlug erneut auf mich ein. Danach flüchtete er“, übersetzt die Dolmetscherin die Gepeinigte.

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Anschließend warf er mich aufs Sofa und schlug erneut auf mich ein. Danach flüchtete er.

Aussage des Opfers vor Gericht

Hat das Opfer ein Alkoholproblem?
Auf Nachfrage von Staatsanwältin Karin Dragosits, weshalb sie erst am Abend zur Polizei gegangen sei, also elf Stunden nach der Tat, antwortet die Kroatin, dass sie womöglich bewusstlos gewesen sei. Seit einem Verkehrsunfall sei das so, dass sie einfach umfalle. Die berechtigte Frage, ob sie am Abend vor der Tat getrunken beziehungsweise ein Alkoholproblem habe, will die Dame dem Gericht nicht beantworten. Denn elf Stunden nach der Tat waren bei ihr noch immer 1,16 Promille gemessen worden. Die Staatsanwältin erinnert außerdem an eine andere Einvernahme, wonach der Polizeibeamte im Protokoll festhielt, dass die Kroatin trotz drei Promille orientiert gewirkt habe.

Weitere Zeugenaussagen sind nötig
Da das Opfer während der dreistündigen Einvernahme immer wieder neue „Geschichten“ aufs Tapet bringt und zudem behauptet, vom Polizisten nicht richtig protokolliert worden zu sein, sind nun weitere Zeugen nötig. Der Prozess wurde erneut vertagt.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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