Aufgrund von Ausnahmeverordnungen dürfen Eichelhäher bis zum kommenden Frühjahr gejagt werden. Viele Tierschützer laufen dagegen Sturm. Sie betonen, dass die Vögel nicht als „jagdbares Wild“ gelten.
Empörte Tierschützer finden harsche Worte: „Niederösterreichs Jäger haben jetzt einen Freibrief, Eichelhäher in unbegrenzter Zahl abzuschießen oder in Fallen zu fangen und dann zu töten!“ Und das, so die Aktivisten, obwohl diese Vögel nicht als „jagdbares Wild“ gelten.
Was steckt hinter dem Halali auf die Häher mit den charakteristischen blauen Federn an den Flügeln? Eichelhäher werden durch die EU-Vogelschutzrichtlinie davor bewahrt, ins Visier der Waidmänner zu geraten. In zahlreichen Bezirken haben die Behörden jetzt aber sogenannte „Ausnahmen von den Schonvorschriften“ verordnet. Das heißt: Bis zum 15. März 2024 stehen die Eichelhäher auf der Abschussliste.
Tierschützer sind außer sich
Und das ruft Widerstand hervor. „Es greift eine Wildwest-Mentalität im Umgang mit geschützten Tierarten um sich“, wettert etwa Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken. Und Franz Puchegger, Obmann des Ökologischen Jagdverbandes, sieht „keine Gründe, Eichelhäher zu jagen“. Im Gegenteil: „Sie sind Verbündete der Waldbauern!“
Bei der zuständigen Abteilung für Agrarrecht des Landes sieht man das freilich anders: „Der Eichelhäher gehört als Nahrungsopportunist zu den Gewinnern der modernen Kulturlandschaft“, erklärt Abteilungsleiterin Doris Stilgenbauer. Soll heißen: Durch zu starke Vermehrung sei der Eichelhäher, zu dessen Beute Eier und Jungvögel anderer Arten, Jungwild und kleine Säugetiere gehören, eine Gefahr für das ökologische Gleichgewicht geworden.
Vier Pfoten ortet Tierquälerei
Dass bei der Jagd auf den Häher auch Fallen zum Einsatz kommen, ist ein weiterer Kritikpunkt der Tierfreunde. Zum einen würden in den Käfigen auch Singvögel landen, zum anderen Lockvögel eingesetzt werden: „Das ist Tierquälerei“, heißt es vom Verein Tierschutz Austria und Vier Pfoten.
Jetzt muss sich jedenfalls das Landesverwaltungsgericht mit einer Beschwerde gegen die „Tötungsverordnung“ befassen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.