Gleich mehrere Straftaten hatte ein 29-jähriger Tunesier begangen. Im Prozess versuchte er sich zwar auf kreative Weise aus der Affäre zu schwurbeln, an einer Haftstrafe kam er aber dennoch nicht vorbei.
Staatsanwalt Richard Gschwenter wie auch der vorsitzende Richter des Schöffensenats, Theo Rümmele, hatten in der gestrigen Verhandlung sichtlich Mühe, den Ausführungen des Angeklagten zu folgen. Der Grund: Der bislang Unbescholtene zeigte sich immer wieder kreativ in seinen Aussagen zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.
Angeklagt ist der Mann wegen räuberischen Diebstahls in mehreren Fällen. In einer Disco in Dornbirn klaute er einer jungen Frau deren Handy. Aus einem unversperrten Auto in Götzis fladerte er AirPods, eine Powerbank und einen Adapter. Einem anderen Opfer raubte der Arbeitslose Reisedokumente, Handy und Bankomatkarte. Letztere kommt schon kurz darauf für Zigarettenkäufe im großen Stil zum Einsatz. In einem Lebensmittelgeschäft in Bregenz lässt er zehn Paar Socken, Thunfischdosen und andere Lebensmittel mitgehen. Und „last but not least“ entreißt der 29-Jährige einem jungen Mann an der Bregenzer Seepromenade ein rund 1000 Euro teures Handy. Als dieser es zurückfordert, zieht der Tunesier ein Messer aus der Tasche und verfolgt sein Opfer. Nachdem der Dieb die herannahende Polizei sieht, flüchtet er in einen Hausgang, kann jedoch kurz darauf verhaftet werden.
Ich wollte ja die Sachen im Spar zahlen, habe aber darauf völlig vergessen, weil ich betrunken war, zwanzig Tabletten genommen hatte und zudem gerade telefonierte.
Der Angeklagte vor Gericht
Im Gerichtssaal setzt der Tunesier schließlich zur großen Märchenstunde an, eine Rechtfertigung ist hanebüchener als die andere: „Ich wollte ja die Sachen im Spar zahlen, habe aber darauf völlig vergessen, weil ich betrunken war, zwanzig Tabletten genommen hatte und zudem gerade telefonierte.“ Und was das sichergestellte Handy in seiner Wohnung betrifft, so könne er sich keinen Reim darauf machen, wie das dorthin gekommen sei. Und die Verfolgungsjagd mit dem Messer sei auch ganz anders gewesen - da sei nämlich er derjenige gewesen, der bedroht worden wäre.
Der Schöffensenat glaubt jedoch wenig überraschend den Schilderungen der Opfer. Das noch nicht rechtskräftige Urteil: 18 Monate Haft, zwölf davon auf Bewährung.
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