Richter-Schelte

Strache: WKStA negierte entlastende Chats

Politik
28.07.2023 11:11

Richter-Schelte für die WKStA im Strache-Prozess. Sie verwende Chats „selektiv“, um falsches Bild zu konstruieren.

Norbert Hofer hat dir einen Aufsichtsratsposten zugesagt. Stimmt das?“ Diese Frage stellt Heinz-Christian Strache seinem Freund Siegfried Stieglitz in einem Chat. Im Strafantrag wurde diese Nachricht von der Staatsanwaltschaft nicht aufgenommen, obwohl sie eigentlich ein Beweis ist, dass Strache nicht interveniert hat. Die WKStA warf Strache vor, sich für Stieglitz einzusetzen, damit er ASFINAG-Aufsichtsrat wird. Dafür soll Strache immer wieder Zuwendungen von Stieglitz bekommen haben.

Das war nicht der einzige Chat, der Strache entlastete und den die WKStA schlichtweg negierte. Am Ende gab es für Strache einen Freispruch und eine Schelte für die WKStA.

WKStA-Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig (Bild: Rojsek-Wiedergut Uta)
WKStA-Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig

Mahnung mit viel Gewicht
Die Auswahl der Chatprotokolle sei „viel zu selektiv“, kritisierte Werner Rögler, Oberster Richter am Oberlandesgericht, die WKStA. Er ist nicht gerade dafür bekannt, Toleranz gegenüber Beschuldigten zu zeigen. Die Beschwerde von Strache und Novomatic gegen die durchgeführte Hausdurchsuchung der Korruptionsjäger lehnte eben dieser Richter ab. Insofern hat Röglers Mahnung viel Gewicht.

Auch entlastende Fakten müssen erhoben werden
Zahlreiche Verteidiger, die Beschuldigte im sogenannten Casinos-Austria-Akt juristisch vertreten, beklagen schon seit Längerem, dass die Chats von der WKStA selektiv ausgewählt werden.

(Bild: Krone Kreativ | stock.adobe.com/kang1993, peregrinus, Krone KREATIV)

„Per Gesetz sind die Staatsanwälte zum Objektivitätsgebot verpflichtet. Das heißt, sie müssen belastende Fakten, aber auch entlastende Fakten mit der gleichen Sorgfalt erheben“, erklärt Klaus Schwaighofer, Strafrechtswissenschafter an der Uni Innsbruck. Dieses Objektivitätsgebot hat die WKStA im Fall Strache wohl vergessen.

Chats als „Beweismittel schlechthin“
Chats sind in Korruptionsstrafverfahren „das Beweismittel schlechthin“, meint Schwaighofer, weil es keine DNA-Spuren oder Fingerabdrücke gibt. Deswegen war die WKStA auch stets bemüht, die Botschaft zu transportieren, dass „Chats nicht lügen“.

Tun sie das? Der Innsbrucker Rechtsexperte meint, es habe einen „schalen Beigeschmack, wenn nur jene Chats herausgezogen werden, die zum Nachteil sind“.

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