Mordfall Bludenz: Die Verteidigerin jenes Mannes, der seine Frau mit 30 Messerstichen getötet hat, will Nichtigkeitsbeschwerde einbringen.
Ein 37-jähriger Mann ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordes an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschworenen befanden ihn einstimmig für schuldig. Er hatte im August 2022 vor ihrem Wohnhaus in Gegenwart eines gemeinsamen Kindes 30 Mal auf die 32-Jährige eingestochen. Nun wurde bekannt, dass Verteidigerin Andrea Rinderer Nichtigkeitsbeschwerde einbringen und gegen das Urteil berufen will. Letzteres aufgrund der Strafhöhe. Die Verteidigung hatte sich nach dem Urteil Bedenkzeit erbeten.
Den drei Kindern, die der Angeklagte mit dem Opfer hatte, wurde Trauerschmerzensgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zugesprochen. Dem Bruder des Opfers wurden 5000 Euro zugesprochen.
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