Ein Vater soll mit zwei seiner Söhne in Pram (Oberösterreich) fünf Waldohreulen erschossen haben. Das Trio wird nun wegen Tierquälerei angeklagt. Es drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Es waren verstörende Szenen, die ein 36-Jähriger und dessen gleichaltrige Freundin heuer im April auf einer Wiese in Pram mitansehen mussten. Sie beobachteten zufällig, wie drei einheimische Jäger – ein 67-Jähriger mit zwei Söhnen (36 und 31) – einen Birnbaum umstellten und mit ihren Schrotflinten mehrfach in die Baumkrone feuerten. Als das Trio die Zeugen bemerkte, soll es fluchtartig den Schauplatz verlassen haben.
Zerschossenes Nest
Der 36-Jährige, der selbst Jäger und Mitglied beim Ökologischen Jagdverband ist, wollte wissen, worauf die Männer derart wild geballert hatten. Beim Birnbaum angekommen, stockte ihm der Atem. Er entdeckte dort nicht nur ein zerschossenes Greifvogelnest, sondern auch den zerfetzten Kadaver einer geschützten Waldohreule sowie die Überreste von zunächst drei Kücken. Am darauffolgenden Tag fand der Mann im Geäst des Baumes noch ein weiteres erschossenes Eulen-Baby.
Waffenverbot
Der über das Verhalten seiner Kollegen zutiefst empörte Weidmann erstattete Anzeige. Polizisten stellten die Vogelkadaver sicher und leiteten Ermittlungen ein. Die drei Verdächtigen, von denen einer (36) sogar ein beeidetes Jagdschutzorgan sein soll, dessen Aufgabe wäre, die Einhaltung der jagdrechtlichen Bestimmungen zu überwachen und Verstöße anzuzeigen, mussten ihre Flinten abgeben. Über sie wurde ein Waffenverbot verhängt.
Schrotkörner waren ursächlich für Vogeltod
Die Ermittlungen gegen die Beschuldigten sind nun abgeschlossen. „Wir haben gegen sie einen Strafantrag wegen mutwilliger Tötung eines Wirbeltiers eingebracht“, bestätigt Silke Enzlmüller, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels. Auch ein Verhandlungstermin steht schon fest. Am 28. Juni muss sich das Trio ab 13 Uhr im Landesgericht Wels verantworten.
Wir haben gegen drei Beschuldigte Strafanträge eingebracht. Für die mutwillige Tötung eines Wirbeltiers drohen laut § 222 StGB Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Silke Enzlmüller, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels
Jäger nicht geständig
Seitens der Staatsanwaltschaft war auch ein pathologisches Sachverständigen-Gutachten zur Todesursache der fünf geschützten Vögel in Auftrag gegeben worden. „Dieses hat ergeben, dass die Waldohreulen von zwei unterschiedlichen Schrotkorngrößen getroffen worden waren. Diese Treffer waren auch ursächlich für den Tod der Vögel verantwortlich“, so Enzlmüller.
Die drei Jäger waren bisher übrigens nicht geständig.
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