13 Messerstiche

Angeklagter (28) bekam 15 Jahre für Mordversuch

Oberösterreich
14.06.2023 11:35

Ein 28-Jähriger hat sich am Mittwoch wegen versuchten Mordes vor dem Landesgericht Wels verantworten müssen. Er soll im Dezember des Vorjahrs seine Frau in dem Fitnessstudio, in dem sie arbeitete, mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben. „Ich bekenne mich schuldig. Ich bin froh, dass sie noch lebt“, sagte der zurechnungsfähige Angeklagte vor Gericht und wollte keine weiteren Fragen beantworten. Das Urteil: 15 Jahre Haft.

Laut Staatsanwältin wollte der Angeklagte seine Frau umbringen, weil sie angekündigt hatte, dass sie sich von ihm trennen wolle. „I geh gern 18 oder 25 Jahre eini, aber mein Gesicht lass ich mir nicht nehmen ... ich schwör, du wirst was erleben, das noch kein Mensch erlebt hat“, habe er ihr drei Tage vor der Tat geschrieben. Damals war er in einer Entzugsklinik in Salzburg, da er immer wieder mit Alkohol- und Drogenabhängigkeit zu kämpfen hatte.

Stach mit Messer auf Frau ein
Am 21. Dezember habe er sich vom Therapeuten abgemeldet, Alkohol und andere Substanzen konsumiert und sei nach Vöcklabruck zum Fitnessstudio gefahren, in dem seine Frau arbeitete. Dort gelangte er hinter die Rezeption und stach mit einem Messer, das er aus Salzburg mitgebracht hatte, 13 Mal auf die 29-Jährige ein. Zeugen schafften es nicht, ihn von ihr abzubringen.

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Ihr Glück war, dass das Messer abgebrochen ist, darum lebt sie noch.

Staatsanwältin beim Prozess

„Ihr Glück war, dass das Messer abgebrochen ist, darum lebt sie noch“, erklärte die Staatsanwältin. Zum Zeitpunkt der Tat habe der Angeklagte 1,7 Promille Alkohol und andere Substanzen intus gehabt. In ihrem Schlussplädoyer betonte die Staatsanwältin, dass es nicht der Angeklagte gewesen sei, der dafür sorgte, dass es keine Leiche gegeben habe, sondern Glück allein.

Angeklagter ist bereits vorbestraft
Sein Geständnis sei zwar mildernd, habe aber nicht viel zur Wahrheitsfindung beigetragen. Er habe eine Vorstrafe, sei mit absoluter Brutalität vorgegangen, das schließe für sie ein mildes Urteil aus, verwies die Staatsanwälte auf 60 Übergriffe gegen Frauen 2022, davon 28 Femizide.

Entzug im Gefängnis
Der Verteidiger strich heraus, dass ein Geständnis der wesentlichste Milderungsgrund sei, und es tue dem Angeklagten wirklich leid, er habe auch bereits 2000 Euro Schmerzengeld bezahlt. Er sei zum Zeitpunkt der Tat eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen. Der Verteidiger ersuchte die Geschworenen um eine Strafe im unteren Bereich - es drohen mindestens zehn Jahre Haft -, der Angeklagte sei auch „von der Sucht heruntergekommen“, er habe sich im Gefängnis freiwillig in Entzug begeben.

Der Angeklagte bestätigte vor dem Richter seine Angaben vor der Polizei im Dezember. Darin sagte er aus, dass die Frau ihn beschimpft habe, er das Messer gezückt habe und sie mehr oder weniger hineingelaufen sei. In einer Stellungnahme im April legte er aber ein vollumfängliches Geständnis ab.

Opfer ist seit Tat psychisch angeschlagen
„Ich versteh‘s nicht, wie kann man sowas machen“, sagte die Frau vor Gericht zur Tat. Ihr Mann hatte sie bereits zuvor bedroht und auch geschlagen. „Ich habe ihn auch nicht betrogen“, obwohl er ihr das ständig vorgeworfen habe. „Mir geht es nicht gut, psychisch hat mich der Mensch kaputt gemacht“, sagte sie auf Frage der Staatsanwältin. Sie war nach dem Vorfall wieder arbeiten, kämpfe aber mit Panikattacken.

„In einer Tour auf sie eingestochen“
„Der hat in einer Tour auf sie eingestochen. Ich kann mit so einer Situation nicht umgehen. Ich hab sowas noch nicht gesehen“, sagte ein Zeuge aus dem Fitnessstudio, der nicht in Anwesenheit des Angeklagten aussagen wollte. Ein Gutachter beschrieb die Verletzungen der Frau, die eine Operation in Vollnarkose nötig gemacht hatten. Die Klinge des Küchenmessers sei schon abgebrochen gewesen, als der Angeklagte gegen den Rumpf der Frau stach, dadurch seien sie nicht so tief ausgefallen.

Er habe mit großer Wucht zugestochen. Bei Stichen gegen den Brustbereich sei mit Lebensgefahr zu rechnen. Die Klinge könne bei Stichen gegen den Kopf der Frau abgebrochen sein, genau lasse sich das aber nicht klären.

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