Ein Soldat hatte einem Oberösterreicher, der gerade seinen Grundwehrdienst absolvierte, 2019 in den Genitalbereich geschossen. Jetzt bekam der Ex-Rekrut Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Einem ehemaligen Grundwehrdiener, den 2019 ein Projektil aus einer Waffe eines anderen Soldaten im Genitalbereich getroffen hatte, wurden knapp 16.000 Euro Schmerzengeld und Schadenersatz zugesprochen. Der Mann hatte die Republik Österreich als seinen damaligen Arbeitgeber geklagt und das Geld sowie die Abgeltung für mögliche bleibende Schäden eingefordert, bestätigte sein Anwalt Lorenz Kirschner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Rekrut klagte Republik
Der damals 20-jährige Oberösterreicher war in der eigentlich aufgelassenen Mickl-Kaserne in Bad Radkersburg (Bezirk Südoststeiermark) im Einsatz. Am 19. August richtete ein Korporal der Miliz seine vermeintlich entladene Glock gegen den Rekruten und drückte ab. Der Schütze stand wenige Monate später wegen grob fahrlässiger Körperverletzung bereits vor dem Straflandesgericht. Der verletzte Oberösterreicher ging aber auch noch den Weg zum Zivillandesgericht und klagte seinen damaligen Arbeitgeber, die Republik Österreich.
Urteil mit Vorbildwirkung
Der Staat berief sich auf das sogenannte Haftungsprivileg im Sozialversicherungsgesetz, wonach der Arbeitgeber nur für vorsätzliche Schäden haftet. Die Schussverletzung war allerdings ein Versehen des Korporals gewesen. Das sahen auch alle Instanzen so, denn der Fall ging bis an den Obersten Gerichtshof. Das Urteil dürfte nun aber rechtskräftig werden, sagte Kirschner. Das Bundesheer könne sich laut der Entscheidung nicht auf das Haftungsprivileg stützen. Grundwehrdiener seien keine normalen Dienstnehmer, schließlich leisten sie ihren Dienst beim Heer nicht freiwillig. Das Urteil könnte für die Republik Österreich noch weitere Folgen haben, denn Rekruten können damit nun leichter Schadenersatz geltend machen.
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