Vor dem Gesetz sind alle gleich. Zumindest theoretisch. Während immer wieder Diskriminierung gegenüber ausländischen Mitbürgern aufgezeigt wird, ist es in Kärnten umgekehrt. Dort sorgt ein vor zwei Jahren beschlossener Passus dafür, dass der Oberste Gerichtshof ihn als verfassungswidrig aufheben lassen möchte, weil Inländer benachteiligt werden!
Immer wieder haben Bedienstete wegen ihrer Gehaltseinstufung und Anrechnung der Vordienstzeiten das Land Kärnten geklagt - meist mit wenig Erfolg. Jetzt ist nach einem Antrag des Österreichischen Gewerkschaftsbunds allerdings auch der Oberste Gerichtshof der Ansicht, dass Kärnten Einheimische diskriminieren könnte und ersucht den Verfassungsgerichtshof, das erst vor zwei Jahren neu beschlossene Landesvertragsbedienstetengesetz wieder aufzuheben - als verfassungswidrig. Warum?
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