Kommt Wartefrist?

Sozialleistungen: Des Kanzlers heikle Mission

Politik
04.04.2023 06:00

Plakatwelle zur Zukunft Österreichs. Einen brisanten Punkt will Karl Nehammer „notfalls mit Verfassungsgesetz“ umsetzen.

Zuerst eine Zukunftsrede, dann eine neue Plakatwelle - doch von einem Vorwahlkampf will man trotz dieser Kampagne in der ÖVP nichts wissen. Es soll lediglich eine Frühjahrsaktion mit Kanzler Karl Nehammer sein. Parallel dazu will Nehammer den angekündigten Zukunftsplan für 2030 erarbeiten lassen.

Heikle Punkte in Nehammers Zukunftsplan
Dieser Plan beinhaltet heikle Punkte. Vergangenen Freitag besprach Nehammer mit Dänemarks Premierministerin Mette Frederiksen, wie man Sozialleistungen beschränken kann. So sollen nur jene, die mindestens fünf Jahre im Land sind, Hilfen in voller Höhe erhalten. Das Arbeitslosengeld oder etwa Familienleistungen sollen nicht betroffen sein. Eine ähnliche Maßnahme in Niederösterreich - nämlich eine Fünf-Jahre-Wartefrist bei der Mindestsicherung - wurde vom Verfassungsgerichtshof 2018 gekippt.

Am Montag präsentierte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker die neue Frühlingskampagne. Bis Jahresende soll Nehammers Zukunftsplan ausgearbeitet sein. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Am Montag präsentierte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker die neue Frühlingskampagne. Bis Jahresende soll Nehammers Zukunftsplan ausgearbeitet sein.

Warum soll Nehammers Modell gelingen? Der Kanzler holte sich Expertise vom EU-Rechts-Experten Walter Obwexer: „Es geht unter gewissen Voraussetzungen.“

„Notfalls ein Verfassungsgesetz“
Erste Bedingung: Das Gesetz muss für alle gelten, auch für österreichische Staatsbürger, die in den vergangenen Jahren im Ausland lebten. Zweite Bedingung: „Das EU-Recht verlangt, dass stets ein menschenwürdiges Leben garantiert ist.“ Deswegen plant Nehammer, in den ersten fünf Jahren nur die Hälfte an Sozialleistungen auszuzahlen, danach erst die volle Leistung. Selbst wenn diese Kriterien erfüllt sind, ist unsicher, ob das Gesetz vor dem VfGH hält. „Dann braucht es eine politische Entscheidung und notfalls ein Verfassungsgesetz“, so Nehammer. Allerdings braucht er dafür eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.

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