Durchgebrannte Sicherungen und Pech im Glücksspiel: Am Landesgericht Feldkirch wurden am Donnerstag zwei Schuldsprüche gesprochen.
Ein 22-jähriger Angestellter eines Feldkircher Sport-Wettbüros wollte sein Gehalt etwas aufstocken, indem er selbst zockte. Das war ihm zwar laut Arbeitgeber untersagt, doch die Gier nach dem schnellen Geld schien bei dem bislang Unbescholtenen größer gewesen zu sein. Weshalb er sich im Dezember 2022 dazu hinreißen ließ, selbst Wetten abzugeben - ohne den Wetteinsatz zu bezahlen. Den jeweiligen Gewinn zahlte er sich aus der Firmenkasse aus.
So scheffelte der Mann innerhalb von zwei Tagen unrechtmäßig satte 23.500 Euro. Die Sache flog im Zuge des Kassasturzes auf. Im Prozess zeigte sich der 22-Jährige geständig. Richter Christoph Stadler verurteilte ihn wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 3200 Euro. Der Privatbeteiligtenvertreter der Wettgesellschaft forderte 8000 Euro zurück. Der Delinquent nahm das Urteil an.
„Habe meine Kinder vermisst“
In einem anderen Fall musste sich ein Leasingarbeiter (38) aus dem Unterland wegen versuchter Nötigung und schwerer Sachbeschädigung verantworten. Im November hatte er seine von ihm getrenntlebende Frau Zuhause aufgesucht und sie genötigt, die Türe aufzumachen, da er diese sonst zertrümmern würde. Grund: „Ich habe meine Kinder seit der Trennung nicht mehr gesehen. Ich vermisse sie“, so der mittlerweile Geschiedene, der zugibt, betrunken und in psychiatrischer Behandlung gewesen zu sein.
Der Mann wird schuldig gesprochen. Ebenso dafür, dass er im Januar aus Wut darüber, dass ihm ein Freund geliehenes Geld nicht zurückbezahlt hatte, dessen Auto zerkratzte. Das nicht rechtskräftige Urteil: 1440 Euro Geldstrafe und 8000 Euro Schadenersatz.









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