Ein Ex-Wirt musste sich am Montag am Landesgericht Feldkirch verantworten, weil er AKM-Gebühren von mehreren tausend Euro nicht bezahlt hatte.
Seit Anfang Jänner hat sein Café im Vorarlberger Oberland geschlossen. „Aus gesundheitlichen Gründen“, sagt der bislang Unbescholtene, der sich seither mit Unterstützung von Familie und Freunden finanziell über Wasser hält. Doch das ist eine andere Geschichte.
Der Grund, weshalb der ehemalige Gastwirt vor dem Richter sitzt, ist ein grober Verstoß gegen das Urheberrecht. Heißt im konkreten Fall, dass der Mann in seinem Café urheberrechtlich geschützte Musik hat laufen lassen, jedoch diese nicht bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet und somit keine Gebühren bezahlt hat. Entstandener Schaden: immerhin 5000 Euro.
Eine Abmahnung beziehungsweise die Androhung einer Privatklage im Falle einer erneuten Verfehlung ignoriert der Gastwirt. Im Zuge einer weiteren „verdeckten Stippvisite“ eines Beamten im Lokal nimmt die Sache dann ihren Lauf - dem Kaffeehausbesitzer flattert eine Anzeige ins Haus.
Krankheit statt Zahltag
Im November schließlich einigt man sich bei Gericht auf einen Vergleich, wonach der Beschuldigte die 5000 Euro an die AKM zu zahlen hat. Doch dazu kommt es nicht: „Ich bin eben krank geworden - Hüft-OP, Knieprobleme, Gicht. Deshalb musste ich mein Lokal im Jänner zusperren. Und Geld habe ich keines“, schildert der Angeklagte seine Situation.
Richter sieht Not
Dass sich aufgrund der Zahlungsversäumnisse der Betrag nun mit Zinsen und sonstige angefallenen Kosten auf 6000 Euro erhöht hat, trifft den Beschuldigten hart. „Ja, ich bin schuldig. Aber was soll ich machen?“ Richter Martin Mitteregger sieht die Not des 59-Jährigen. Dennoch spricht er den Mann schuldig und verurteilt ihn nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Geldstrafe von 480 Euro.
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