Besser kennzeichnen!

Insekten in Lebensmitteln lösen Proteste aus

Oberösterreich
14.03.2023 13:00

Eine neue EU-Verordnung erlaubt seit kurzem die Verarbeitung der Hausgrille und der Larven des Getreideschimmelkäfers in Lebensmitteln. Insektenpulver oder Insektenpasten dürfen seit 24. Jänner in Back- und Teigwaren, aber auch in andere Teilfertigprodukte beigemischt werden. Das löst nicht nur in Oberösterreich Ekel und Proteste aus. Knackpunkt ist auch eine auffällige Kennzeichnung, aber auch andere Fragen sind offen.

Insektenpulver aus Wanderheuschrecken und Mehlkäfern war schon bisher zugelassen, nun sind eben zwei weitere Insekten dazugekommen. Nach der neuen Gesetzeslage können Insektenmehle oder -pasten beispielsweise Keksen, Gebäck, Getreideriegeln, Saucen, Suppen und Fleischersatzprodukten zugesetzt werden. Verwenden dürfen das allerdings nur Hersteller, die bei der EU eine Zulassung dafür beantragt haben, wobei die Zahl kontinuierlich wächst.

FPÖ-Politiker warnten schon im Jänner
In Oberösterreich waren FPÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber und der Landesobmann der Freiheitlichen Bauernschaft (FB), Ing. Franz Graf, die ersten Landespolitiker, die (schon am 19. Jänner) auf diese eigenartige Lebensmittelzutat aufmerksam gemacht haben. „Auch wenn auf den Verpackungen entsprechende Hinweise - wie bereits bei Erdnüssen, Eiern und anderen Allergie-Auslösern in Lebensmitteln - angebracht werden, so ist es für die Konsumenten nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass sie Insekten verspeisen“, zeigen die beiden Freiheitlichen auf. Gruber und Graf sprechen sich klar dagegen aus, dass den Bürgern Insekten serviert werden.

Sorge um den „Feinkostladen Österreich“
Noch vehementer wehrt sich FPÖ-Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner gegen die neuartigen Zutaten: „Ich will nicht, dass ich mit der Lupe beim Einkauf prüfen muss, ob das gewählte Produkt frei von Mehlwürmern, Heuschrecken und Grillen ist! Insekten haben für mich weder im Brot, noch in Keksen oder Teigwaren und anderen Lebensmitteln etwas verloren. Mit diesem Unfug wird die Qualitätsproduktion im Lebensmittelbereich zu Grabe getragen.“

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Ein Veto Österreichs mit einem Importverbot für solche Produkte wäre ebenfalls durchaus überlegenswert.

FPÖ-Landeschef Manfred Haimbuchner

Vorteile nur für Großproduzenten
Kein Konsument verstehe, warum wir uns nicht weiterhin auf die regionalen Zutaten unserer Bauern verlassen können, die für unser tägliches Brot in höchster Qualität produzieren, meint Haimbuchner weiter: „Dieser EU-Wahnsinn bringt nur einen Vorteil für Lebensmittelgroßproduzenten, die damit ihre Produktionskosten senken und somit die Gewinnspanne erhöhen können. Auch die Interessen beim Freihandelsabkommen Mercosur sind ähnlich gelagert.“

Viele Anfragen an AK-Konsumentenschutz
Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ erhält schon vermehrt Anfragen zum Thema Insekten als Lebensmittel. Besorgte Konsumentinnen und Konsumenten fragten nach, ob sie nun damit rechnen müssen, dass Insekten wahllos Nahrungsmitteln beigemengt werden. Die Experten der Arbeiter­kammer können diesbezüglich beruhigen: Insekten müssen im Zutatenverzeichnis aufscheinen! Nicht vorgeschrieben ist derzeit allerdings eine klare Kennzeichnung auf der Vorderseite des Produkts, was von vielen Konsumentinnen und Konsumenten aber ge­wünscht wird. Die Konsumentenschützer der AK OÖ fordern daher eine entsprechende Änderung der Rechtslage.

Derzeit sind das noch Nischenprodukte
Es bestehe aber aktuell keine Gefahr, versehentlich etwa einen Krapfen mit Insektenmehl zu erwischten, meinen die AK-Konsumentenschützer: „Lebensmittel mit Insekten sind nach wie vor Nischenprodukte. Da die Herstellung sehr aufwändig und teuer ist, ist unwahrscheinlich, dass Unternehmen Insekten in der Massenproduktion einsetzen.“

Zusatzstoffe aus Insekten seit Jahren in Verwendung
Bereits seit Jahrzehnten würden hingegen andere aus Insekten herstellte Zusatz­stoffe in Lebensmitteln verwendet, ohne dass dies vielen Konsumentinnen und Konsumenten bewusst ist, weiß man in der Arbeiterkammer:  „So wird etwa der Farbstoff Karmin (E 120), der aus ausgekochten und zerquetschten Scharlach-Schildläusen hergestellt wird, bei rot gefärbten Lebensmitteln - wie etwa M&M’s von Mars Inc. - eingesetzt. Schellack (E904) stammt ebenfalls von Insekten. Es handelt sich dabei um ein Harz, das Schildläuse absondern. Es sorgt beispielsweise dafür, dass die Kinder Schokobons von Ferrero glänzen.

Was sagt die Landwirtschaft dazu?
„Das große Krabbeln in den Supermarktregalen hat begonnen. Darauf können wir verzichten. Die heimische Landwirtschaft hat da wesentlich bessere Alternativen zu bieten“, betont OÖ Bauernbund-Landesobfrau und Ernährungs-Landesrätin Michaela Langer-Weninger und sagt weiter: „Zumindest aber wollen wir wissen, wo Insekten drin sind. Und das am besten am ersten Blick, ohne große Recherche der Zutatenliste!“ „Es braucht auchr einen verpflichtenden Allergenhinweis in der Zutatenliste durch Hervorheben der Schrift, so wie das auch bei anderen allergenen Stoffen gemacht werden muss“, ergänzt Landesbäuerin Johanna Haider.

Vegetarier und Veganer werden „gelinkt“
Langer-Weninger und Haider zeigen ein weiteres Problem auf: „Das Gesetz ermöglicht aktuell die Beimischung von bis zu fünf Prozent teilweise entfettetes Hausgrillen-Pulver in vegetarischen bzw. veganen Lebensmitteln. Das ist doch eine Farce. Wenn sich jemand vegetarisch oder vegan ernähren möchte, dann sollte er sich auch sicher sein können, dass in diesen Lebensmitteln kein Insektenmehl vorhanden ist“, erklärt Landesbäuerin Haider dazu.

Kennzeichnung auch auf Speisekarten nötig
Insekten in Lebensmitteln sind der MFG-Fraktion im OÖ Landtag mindestens so zuwider wie Corona-Impfstoff in der Blutbahn. Sie hat daher mittels Initiativantrag eine Resolution vorgeschlagen, mit folgender Kernforderung: „Damit für die Konsumenten klar ersichtlich ist, welche Produkte Insekten - welche bei uns in Österreich keine üblichen Zutaten sowie potenziell gesundheitsschädlich sind - enthalten, ist es erforderlich, für sowohl unverpackte als auch verpackte Lebensmittel, die Insekten enthalten, eine besondere Kennzeichnungspflicht einzuführen. Die Kennzeichnung soll erfolgen durch Anbringen eines optisch auffälligen Hinweises entweder auf der Vorderseite des Produkts oder in unmittelbarer Nähe zur Zutatenliste. Weiters hat eine solche Kennzeichnung insbesondere auch auf Menükarten in Restaurants bei Speisen, die Insekten enthalten, zu erfolgen.“

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