Der damals 24-Jährige wollte ein frivoles Abenteuer, die Slowakin (47) aber nicht. Dies endete am 5. Februar des Vorjahres im Osttiroler Lienz mit 13 Messerstichen gegen die Frau, sie überlebte knapp. Der versuchte Mord nach den Sex-Avancen wurde nun vor dem Oberlandesgericht verhandelt.
Die Verteidigerin warf bei der Berufung in die Waagschale, dass ihr Mandant „nach vollen Kräften“ eine „teilweise Schadensgutmachung“ von 3000 Euro (von geforderten 20.000 Euro) geleistet habe. Zudem habe sich der Osttiroler bei der Erstverhandlung „schuldig bekannt, reuig gezeigt“ und sei von langjährigem Medikamentengebrauch gezeichnet gewesen.
„Gibt absolut keinen Anlass für Reduktion“
Das sahen Oberstaatsanwalt Thomas Willam und Richter Markus Knapp jedoch nicht als tatsächliche Milderungsgründe. Die im August verhängte Strafe sei zwar „nicht mild gewesen“, aber es gebe bei einem Strafmaß von zehn bis 20 Jahren oder gar lebenslang „absolut keinen Anlass für eine Reduktion“, meinte Willam. Auch Richter Knapp sah das so: „Die Geschworenen haben damals zutreffend und richtig entschieden.“
Das Tötungs- und Verletzungsvorhaben hat er im Hauptverfahren letztlich bestritten.
Der Richter
Opfer leidet an Folgen der Tat
Die Tat sei, so führte der Richter in seiner Begründung aus, nämlich „äußerst brutal gewesen“ und das Opfer, das der Täter in einem Lokal in Lienz erst kennengelernt hatte, leide nach wie vor an physischen und psychischen Folgen der Messerattacke. Darüber hinaus habe der Täter „einschlägige Vorstrafen“ aufzuweisen und sei beim Prozess im August auch nicht wirklich geständig gewesen. „Das Tötungs- und Verletzungsvorhaben hat er im Hauptverfahren letztlich bestritten“, argumentierte der Richter.
Der Osttiroler verbleibt damit ohne weitere Berufungsmöglichkeit in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
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