Diesel und Baumaterialien in Millionenhöhe beim Bau des Semmering-Basistunnels abgezweigt: Die Urteile gegen drei Angeklagte wurden aufgehoben. Jetzt geht es um Untreue statt um Betrug.
Der Prozess gegen drei von ursprünglich sechs Angeklagten, die beim Bau des Semmering-Basistunnels Diesel und Baumaterial im Wert von 1,7 Millionen Euro abgezweigt haben sollen, wird ab kommenden Montag am Straflandesgericht Leoben wiederholt. Der Oberste Gerichtshof sah in diesen drei Fällen eine falsche rechtliche Beurteilung.
Der erste Rechtsgang ging im April 2021 über die Bühne und endete mit fünf Schuldsprüche; ein Unternehmer aus Tirol wurde freigesprochen. Zwei Schuldsprüche (zwei Jahre unbedingt sowie zehn Monate auf Bewährung) und der Freispruch sind inzwischen rechtskräftig.
Für drei Angeklagte heißt es nun zurück an den Start
Unter ihnen ist auch der mutmaßliche Rädelsführer, ein Familienvater aus Niederösterreich. Die Staatsanwältin sieht in ihm den „Dreh- und Angelpunkt“. Der 36-Jährige war für die Rechnungen und Lieferungen zuständig, hat die Vorwürfe aber stets bestritten.
Untreue statt Betrug
Bei der Neuauflage geht es nun aber nicht mehr wie im ersten Verfahren um Betrug, sondern um Untreue. Die Staatsanwaltschaft hat den Strafantrag dahingehend modifiziert.
Betrug: Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern (...), ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Wer durch die Tat einen 300.000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Untreue: Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Wer einen 300-000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Die Verhandlung in Leoben, die von Richter Roman Weiss geleitet wird, soll bis Mitte März dauern, sechs Prozesstage sind vorerst anberaumt.
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