Das Salzburger Landesgericht glaubte den Zeugen und verurteilte am Donnerstag den Betreiber eines Lungauer Apres-Ski-Lokals nicht rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe. Weil er Corona-kranke Mitarbeiter zum Kellnern aufgefordert haben soll.
Der damals an Covid erkrankte Kellner bestätigte am Donnerstag im Zeugenstand die Vorwürfe der Salzburger Staatsanwaltschaft: Sein Chef soll ihn zum Jahreswechsel 2022 trotz der damals noch meldepflichtigen Erkrankung aufgefordert haben, die Gäste der Lungauer Apres-Ski-Hütte weiterhin zu bedienen.
„Wenn wir still sind, wird das in ein paar Tagen wieder vergehen“
Damit habe er laut Anklage gemäß Paragraf 178 StGB die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit hingenommen. „Wenn wir still sind, wird das in ein paar Tagen wieder vergehen“, sollen die Worte des Lokalbetreibers zu seinen Mitarbeitern gewesen sein. Dies aber hatte der Angeklagte zu Prozessbeginn Mitte Jänner in Abrede gestellt: „Wir hatten danach ohnehin zehn Tage zu.“
Tatsächlich hatte es damals aufgrund von 15 Infektionsfällen einen öffentlichen Aufruf der Tamsweger Bezirkshauptmannschaft an Betroffene gegeben, ihren Gesundheitszustand zu kontrollieren. Das Gericht glaubte dem Kellner und verurteilte den Lokalchef zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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