„Unverständlich“

Parkpickerl-Verlängerung: Kritik an hohen Abgaben

Wien
08.02.2023 06:00

Rund ein Jahr nach der Einführung des flächendeckenden Parkpickerls in Wien ist bei Lenkern „Feuer am Dach“. Der Grund: Die „einmalige Verwaltungsabgabe“ wird erneut verrechnet.

War alles nur ein Werbeschmäh’ um die Bevölkerung zu beruhigen? „Das Parkpickerl kostet ab 1. März 2022 für alle Wiener zehn Euro pro Monat“ - mit diesem Text warb die Stadt Anfang vergangenen Jahres, um den Autofahrern am Stadtrand das Pickerl „schmackhaft“ zu machen.

Zehn Euro pro Monat? Das stimmt für die reine Vignette. Antragsteller müssen aber bei jeder Verlängerung Gebühren bezahlen. Und die sind, wer das Pickerl vorerst nur für ein Jahr genommen hat, jetzt wieder fällig. Diese Abgabe, die sich aus Bundes- sowie Wiener Verwaltungsgebühren zusammensetzt, beträgt rund 50 Euro (siehe unten Daten & Fakten).

Daten und Fakten

Für die Beantragung des Parkpickerls fallen folgende Abgaben an: Bundesabgaben von 14,30 Euro, 3,90 Euro pro Beilage, sowie die Verwaltungsabgabe von 35,70 Euro.
Bei einer Antragstellung via Online-Formular reduziert sich die Bundesabgabe auf 8,60 Euro sowie die Gebühr pro Beilage auf 2,30 Euro und die Verwaltungsabgabe auf 30,70 Euro.
Hinweis: Das Parkpickerl kann zurückgegeben werden, dann wird die Parkometerabgabe für die ungenützten Monate rückerstattet.

Viele Wiener haben nur Ein-Jahres-Parkpickerl
Und das betrifft nicht gerade wenige Lenker, wie eine Anfragebeantwortung an den zuständigen Magistrat ergeben hat. Demnach beträgt der Anteil an Ein-Jahresparkpickerln in Bezug auf die Gesamtzahl der gültig gelösten Pickerl 40 Prozent. Dabei noch nicht mit eingerechnet sind 3- und 6-Monatspickerl, die auch beantragt werden können.

Für Floridsdorfer Alt-Bezirksrat Hans Jörg Schimanek (WIFF) ein klarer Fall von „Abzocke der Autobesitzer“. Auch „Krone“-Leser Johann Reiterer ist sauer: „Im Schreiben der Stadt war die Rede von Einmalzahlung, was soll das?“ Beim Magistrat sagte man ihm, dass dies eine Falschmeldung sei.

Laut MA 6 wird lediglich bei der persönlichen Antragstellung darauf hingewiesen, dass die Bescheidkosten für jeden Antrag neu zu bezahlen sind und es günstiger sei, gleich einen längeren Zeitraum zu wählen. „Ich werde mir heuer kein Parkpickerl nehmen“, so Reiterer. Autolenker Heinz Capka gibt zu bedenken: „Bei der Autobahnvignette gibt es ja auch keinen Verwaltungsaufschlag. Warum hier schon?“

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