Ein Hundehalter (59) ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu fünf Monaten Haft auf Bewährung und 560 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Vorarlberger hatte seinen Pitbull bei sengender Hitze im Auto eingesperrt.
Es ist mit 31 Grad einer der heißesten Sommertage dieses Jahres, als eine Anwohnerin des Wohnblocks in Dornbirn die Polizei alarmiert und von dem hechelnden Hund in einem fremden Auto berichtet. Als 20 Minuten später eine Streife eintrifft, ist nicht nur der Hundebesitzer zu seinem Fahrzeug zurückgekehrt. Sondern auch besorgte Passanten, die versuchen, das stark hechelnde Tier durch die leicht geöffneten Fenster mit Wasser zu versorgen. Nachdem die Beamten den dehydrierten Pitbull schließlich aus dem völlig überhitzten Fahrzeug geholt hatten, sieht sich der Hundehalter mit einer Anzeige wegen Tierquälerei konfrontiert.
Angeklagter weist Schuld von sich
Im Prozess bekennt sich der Angeklagte nur teilweise schuldig. „Es waren keine 25 Minuten, höchstens 15, in denen ich ihn allein im Auto gelassen habe“, behauptet der Frühpensionist. Er habe damals einem in dem Block wohnhaften Kollegen Getränke hochgebracht und noch eine Zigarette geraucht. Leider hätte er vor dem Haus keinen Parkplatz bekommen, weshalb er einen etwas weiteren Weg habe gehen müssen, erklärt sich der Beschuldigte. Den Vorwurf der Tierquälerei weist er jedoch von sich: „Der Hund lag auf einer Kühlmatte, zudem hatte er Wasser und auch die Fenster waren offen. Das Tier war zu keiner Zeit dehydriert und hechelte auch nicht.“
Handyvideo beweist Tierquälerei
Das Gegenteil beweist schließlich ein Handyvideo, auf dem die brenzlige Situation, in der sich das Tier befand, zu sehen ist. Da der Mann bereits in einem ähnlich gelagerten Fall schon einmal wegen Tierquälerei angezeigt wurde, verhängt Richter Theo Rümmele diesmal eine bedingte Haftstrafe in Höhe von fünf Monaten und eine unbedingte Geldstrafe über 560 Euro. „Sie haben zwar dafür gesorgt, dass es der Hund so angenehm wie möglich hat. Aber wie das Video zeigt, war das zu wenig, besonders an diesem heißen Tag“, so der Herr Rat zum Verurteilten, der das Urteil annimmt.
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