Dreifacher Mordversuch

Amokläufer könnte bis zur Pension im Häfn sitzen

Oberösterreich
11.01.2023 18:00

Die Ermittlungen laufen wegen drei Mordversuchen, zweimal schwerem Raub sowie gefährlicher Drohung. Den Steuerzahlern werden die Grausbirnen aufsteigen: Wenn der mutmaßliche irakische Amokläufer (41) von Linz zwanzig Jahre aufgebrummt bekommt, sitzt er vermutlich bis zu seiner Pension im Häfn.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, denn gegen den Verdächtigen wird laut Ulrike Breiteneder von der Linzer Staatsanwaltschaft bisher wegen drei Mordversuchen, zweimal schwerem Raub und gefährlicher Drohung ermittelt: „Die Berichte der Polizei trudeln aber erst langsam bei uns ein.“ Grundsätzlich steht auf Mord eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslang. Der Versuch wird juristisch gesehen gleich behandelt, weil es immer um den Vorsatz bei der Tat geht.

Auf Alkoholisierung ausgeredet
Der Beschuldigte leugnet bisher, wie berichtet, überhaupt den Amoklauf begangen zu haben, versuchte sich aber auf seine Alkoholisierung auszureden. Diese betrug allerdings nur etwa 0,6 Promille – also doch eher Blut- statt Alkoholrausch. Eine Verteidigungsstrategie, die wenig Erfolg bringen dürfte: Immerhin wurde er auf frischer Tat geschnappt, es gibt zahlreiche Zeugen und auch Videos.

„Kein Antragsrecht auf Aufenthalt für Verurteilte“
„Derartige Menschen wollen wir nicht in unserem Land. Fremde, die in Österreich strafrechtlich verurteilt werden, haben kein Recht auf einen Aufenthalt in Österreich. Sie müssen unser Land schnellstmöglich verlassen oder außer Landes gebracht werden“, versucht Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) politische Schadensbegrenzung.

Iraker war amtsbekannt
Der Fall des irakischen Amokläufers aus Linz zeige aufgrund der fremdenrechtlichen Historie Lücken im System. Der Iraker war bereits amtsbekannt und wurde mehrfach verurteilt. Sein Aufenthaltsstatus wurde aberkannt und seine Abschiebung, die in den Irak auch zulässig gewesen wäre, wurde angeordnet.

Doch der 41-Jährige kam der Abschiebung durch eine Heirat zuvor. Trotz mehrfacher Verurteilungen und Freiheitsstrafen habe er sämtliche rechtliche Mittel und Möglichkeiten ausgenützt, um ein Aufenthaltsrecht zu erlangen, so die ÖVP.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele