Zwei lange erwartete, aber bisher mangels Zustimmung der ÖVP noch nicht umgesetzte Gesetzesvorhaben im Justizbereich könnten offenbar doch bald spruchreif werden. Sowohl bei der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts als auch beim Maklergesetz geht Justizministerin Alma Zadic (Grüne) davon aus, dass man sich in den finalen Abstimmungen befindet. Das erklärte die Ministerin laut Parlamentskorrespondenz im Justizausschuss.
Zum Korruptionsstrafrecht würden intensive Gespräche mit dem Koalitionspartner geführt. Sie gehe davon aus, dass man die Materie demnächst auf den Weg bringen könne, erläuterte die Ministerin am Donnerstag. Auch beim Maklergesetz sei man „in Endabstimmungen“.
Verschärfungen bei Korruption schon lange in Diskussion
Im Korruptionsstrafrecht sollen - mit einer von Zadic bereits vor mehr als einem Jahr vorgelegten Novelle - im Zuge der Ibiza-Affäre sichtbar gewordene Lücken geschlossen werden. Die Strafbarkeit bei Mandatskauf soll erweitert und der Amtsträgerbegriff bei Bestechlichkeit erweitert werden. Es soll auch strafbar werden, wenn ein Politiker eine bestimmte Leistung gegen Geld oder sonstige Vorteile zusagt, noch ehe er die entsprechende Funktion eines „Amtsträgers“ hat - also etwa im Wahlkampf steht.
Maklerprovision durch die Hintertür?
Die Änderung des Maklergesetzes soll die Abschaffung dieser oft hohen Gebühren für Mieter bringen. Vor Kurzem hat Zadics Parteikollegin Nina Tomaselli beklagt, dass die ÖVP den Entwurf der Ministerin aufweichen wolle - konkret jene Bestimmung im Text, die verhindern soll, dass die abgeschaffte Maklerprovision durch die Hintertür wieder eingeführt wird.
Generalstaatsanwaltschaft dürfte noch länger brauchen
Noch mitten in Gesprächen ist man hinsichtlich der Übertragung des Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten vom Ministerium auf eine Generalstaatsanwaltschaft. Für die Reform des Kindschaftsrechts wird - nach Kritik an einem ersten Konzept - ein neuer Entwurf erarbeitet und dann politisch abgestimmt, berichtete Zadic. In Ausarbeitung sei zudem der zweite Teil der Reform des Maßnahmenvollzugs. Bald in Begutachtung geschickt werde die Reform des Verbotsgesetzes.
Verhandlungen, Anhörungen & Co.: Corona-Regeln bleiben
Einmal mehr verlängert werden die vorerst bis Ende 2022 befristeten Corona-Bestimmungen für den Justizbereich: Bis 30. Juni 2023 wird es, wenn nötig, weiter möglich sein, mündliche Verhandlungen, bestimmte Anhörungen und Beweisaufnahmen „unter Verwendung geeigneter Kommunikationsmittel zur Wort- oder Bildübertragung“ - also per Videokonferenz - durchzuführen. Außerdem bleibt die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen auch im ersten Halbjahr 2023 gebührenfrei. Zugestimmt haben dem ÖVP, Grüne und SPÖ.
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